GuKG-Novelle 2016: Was ändert sich konkret?
Die 2016 beschlossene Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes bringt in den kommenden Jahren schrittweise bedeutende Veränderungen. Dies beginnt in der Ausbildung: Das Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege wird durch einen Bachelor-Abschluss ersetzt. Zur lange geforderten Akademisierung des gehobenen Dienstes treten eine neue generalistische Grundausbildung und eigenverantwortliche Forschungstätigkeit.
Mit der Pflegefachassistenz entsteht als dritte Säule ein neues mittleres Berufsbild, das auf der bisherigen Pflegehilfe mit einjähriger Ausbildung aufbaut. Zugleich ändern sich auch Kompetenzen und Aufgabengebiete, finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen und die Aufnahmeverfahren. Daniela Russinger vom Referat für Gesundheit und Pflege der AK-Tirol erklärt, was im Detail von den Neuerungen zu erwarten ist.
Weitere Informationen: Referat für Gesundheit und Pflege : AK Tirol
Redaktion: Matthias Domanig