„Ehe für alle“ ab 2019 – Und nun?

Podcast
FROzine
  • Ehe für alle ab 2019 - und nun?
    49:30
audio
32:31 Min.
Rundgang zu Arbeitslosigkeit in Linz
audio
57:12 Min.
Wo bleibt die Solidarität in der Klimakrise?
audio
50:00 Min.
Kindergesundheit in Österreich
audio
57:59 Min.
Caritas feiert Inklusion
audio
50:00 Min.
Probleme der Lichtverschmutzung
audio
43:14 Min.
Ausblicke für Frauen in Haft
audio
59:35 Min.
Perspektiven von Frauen in Haft
audio
14:47 Min.
Hunger.Macht.Profite in Oberösterreich
audio
50:00 Min.
Weltempfänger: Weltklimakonferenz COP29
audio
52:12 Min.
Lebenssituationen von Alleinerziehenden

Der Verfassungsgerichtshof öffnet die Ehe für homosexuelle Paare und hebt die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf. Wir diskutieren heute im Studio, wie es nun weitergeht. Was sind die Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft? Soll es beide Institute weiterhin geben oder soll die Ehe reformiert werden? Und es geht um die Rolle des Verfassungsgerichtshof als politischer Akteur.

Die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt das Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Deshalb hat der VfGH die unterschiedlichen Regelungen für
verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben. Auch homosexuelle Paare können in Österreich künftig heiraten und heterosexuelle Paare eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Welche Auswirkungen hat dieser Entscheid des VfGH?

Im Studio sprechen wir über die Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft, über das Eherecht und ob es einer Reform bedarf und die Rolle des Verfassungsgerichtshofs.

Gäste im Studio:

Portrait Elisabeth Greif
Portraitbild Elisabeth Greif
Portraitbild Gerhard Niederleuthner
Portraitbild Gerhard Niederleuthner

 

Weitere Fragestellungen und Inhalte dieser Sendung:

Der VfGH als politischer Akteur?
Während in den meisten anderen Ländern die Ehe für alle von den jeweiligen Parlamenten beschlossen worden ist, ist für Diskriminierungsabbau in Österreich in den letzten Jahren (fast) nur der VfGH aktiv gewesen. Im Parlament hat z.b. die Eheöffnung für homosexuelle Paare wegen der Ablehnung von ÖVP und FPÖ keine Mehrheit gefunden. Wie sind aus dieser Sicht die Grundrechtsentscheidungen des VfGH zu bewerten?

Was macht Schwarz-Blau?
Für die Reparatur der Gesetze zur Eheschließung hat der Gesetzgeber nun bis 31. Dezember 2018 Zeit. Es obliegt nun der neuen ÖVP-FPÖ-Regierung, diese Gesetzeslage zu überarbeiten. Welche Optionen haben ÖVP/FPÖ? Sollen Ehe und Eingetragene Partnerschaft weiterhin parallel exisitieren? Könnte der jetzige Entscheid in ein paar Jahren wieder zurückgenommen werden, falls der VfGH nun von ÖVP/FPÖ politisch „umgefärbt“ wird?

 

Musik: Anitek (Creative Commons, jamendo.de)

Sendungsgestaltung & Moderation: Michael Diesenreither

 

 

Schreibe einen Kommentar