Im Zweifelsfall fällen? – Baumhaftung in Österreich

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Derzeit kann man in vielen Teilen Österreichs beobachten, dass vielfach wertvolle Bäume gefällt werden oder zumindest starke Rückschnitte erfolgen. Die Ursache dafür ist die äußerst unbefriedigende Gesetzeslage. Oft trauen sich Grundeigentümer gar nicht mehr Bäume höheren Wuchses anzupflanzen.

Die Rechtsprechung zur Haftung des Baum- und Wegehalters im Zusammenhang mit herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen hat sich in den letzten Jahren verschärft. Der Ausgang der gerichtlichen Verfahren ist dabei nur schwer vorhersehbar, da der jeweils anzusetzende Sorgfaltsmaßstab von den Gerichten immer im Einzelfall beurteilt wird.

Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner vom Institut für Umweltrecht der Johannes Kepler Universität Linz ist eine jener Personen die sich mit den Umweltrechtlichen Haftungsfragen auseinandersetzt.

„Gibt es denn keine österreichweiten Normen wie im Zusammenhang von Unfällen durch Bäumen mit Schadwirkung gerichtlich zu entscheiden ist?“ Dazu sagt Erika Wagner am Niederösterreichischen Baumtag ganz klar: „Es gibt keine geschriebene Norm. Das Parlament hat sich dazu noch nie zusammengestzt.

Durch das aktuelle Eschentriebsterben hat das Thema Baumhaftung zusätzliche Brisanz bekommen. Bei einem Forschungsabend im Nationalparkhaus in der Wiener Lobau erzählt DI Albert Payr, Förster bei der Wiener Magistratsabteilung 49 aus der Praxis.

Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner verfasste mit KollegInnen die Projektstudie „Umweltrechtliche Haftungsfragen“ aus dem Jahr 2016 im Auftrag des Magistrat Wien. Dort heißt es auf Seite 182:

Das öffentlich rechtliche Allgemeininteresse an der Erhaltung und Wahrung des Baumbestandes als Bestandteil der natürlichen Lebensgrundlage, steht einer derart restriktiven Haftung entgegen. Denn diese, von einem überzogenen Sicherheitsdenken getragene, Judikatur spiegelt sich in der Praxis in einer Zunahme an Baumfällungen wieder. Dabei sind Bäume unersetzlich für unsere Umwelt und nach dem B-VG Nachhaltigkeit 2013 zu schützen. Der Baum ist eben nicht nur Gefahrenquelle und Haftungsobjekt, sondern auch Schutzgut im öffentlichen Recht.

Weitere Informtionen: https://baumhaftung.at/ Linzer Baumforum

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