Seit 1. Juli läuft die Eintragungspflicht in das Gesundheitsberufsregister. Für welche Berufsgruppen das nun gilt und was es bedeutet, erfährt ihr in diesem Beitrag. VON UNTEN sprach mit Alexander Gratzer, dem Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung von der Arbeiterkammer Steiermark sowie mit Marianne Raiger, der Landesvorsitzenden des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes.
Bis 30. Juni 2019 dauert die Eintragungsfrist für bereits in den Gesundheitsberufen tätigen Personen. All jene, die erst neu in den Beruf einsteigen, müssen sich bereits vorher registrieren.
Die Infos zur Registrierung findet ihr hier.
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