Tierrechtsradio Jahresrückblick 2018

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Was ist in Hinsicht auf Tierschutz und Tierrechte 2018 in Österreich passiert?

Martin Balluch berichtet von den Entwicklungen in den wichtigsten Kampagnen und von gesetzlichen Änderungen.

Musik vom https://freemusicarchive.org/

0 Kommentare

  1. Hallo,
    die wichtige Änderung zur Vermittlung von Hunden nach Österreich.
    Aufgrund der am 06.12.2018 beschlossenen Änderung im österreichischen Tierschutzgesetzt, ist eine Vermittlung von Hunden nach Österreich nicht mehr möglich.
    Aufgrund der Gesetzesänderung (§31a) muss ab 01.01.2019 für jeden vermittelten Hund eine genehmigte Betriebsstätte nach §31 oder §29 in Österreich nachgewiesen werden,
    für den Fall einer Rückgabe durch die Adoptanten. Ebenso wird für jedes Tier eine Versicherung für die Gewährleistung verlangt (ob es hier eine Versicherung gibt, die diese Voraussetzung versichert ist zur Zeit fraglich und vermutlich auch nicht finanzierbar).
    Die Leidtragenden sind mal wieder die Vereine, die es „richtig“ machen und vor allem die Tiere, die sich nicht aussuchen konnten, in welchem Teil dieser Welt sie geboren wurden.

    Meine Frage lautet:

    Wenn ich mir einen Hund aus dem Tierschutz hole, egal aus Österreich oder dem Ausland, bin ich als neuer Halter dazu verpflichtet eine genehmigte Betriebstätte nachzuweisen

    und eine eigene Versicherung abschließen. Ist das so ?

    Wenn ja bedeutet, dass auch das Tierschutzhaus nurmehr an Halter mit genehmigter Betriebsstätte Hunde abgeben darf.

    Ersuche Sie um Informationen dazu.

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