26|01|19 Dass alle Menschen frei, gleich und brüderlich seien, lautet eine gängige Parole, um den Menschenrechtsgedanken zum Ausdruck zu bringen. Seine theoretische Formulierung und vor allem die juristische Verankerung desselben werden von vielen als eine der wichtigsten Errungenschaft der Neuzeit betrachtet. Trotz ihrer zumeist zugestandenen intuitiven Plausibilität sind Menschenrechte aber sowohl in ihrer theoretischen Begründung als auch in ihrer praktischen Umsetzung recht anspruchsvoll. Wie also werden sie tatsächlich theoretisch gedacht und juristisch zur Anwendung gebracht? Zudem wurden Menschenrechte vor allem in jüngerer Vergangenheit bisweilen nicht nur als Exportgut des Westens, sondern auch als Instrument politischer Agitation kritisiert. Was lässt sich diesen Vorwürfen begegnen, oder sind sie etwa gar berechtigt?
Zur Diskussion erklärten sich diesmal bereit: Frau Marie-Luisa Frick vom Institut für Philosophie, die sich von philosophischer Warte aus schon lange und intensiv mit Menschenrechten beschäftigt, Herr Wolfgang Sinz, unter anderem ehrenamtliches Mitglied bei „Amnesty International” Innsbruck, und Andreas Th. Müller vom Institut für Europarecht und Völkerrecht, zu dessen wissenschaftlichen Schwerpunkten auch internationaler Menschenrechtsschutz und humanitäres Völkerrecht zählen.