Sozial-historische Reflexionen zu 100 Jahre BetriebsrätInnen-Gesetz
Als am 15. Mai 1919 die Konstituierenden Nationalversammlung in Wien das „Gesetz betreffend der Errichtung von Betriebsräten“ beschloss, wurde die langjährige Forderung der Gewerkschaften zu einer Legalisierung von „Vertrauensmännerausschüssen“ in den Betrieben erfüllt. Durch umfangreiche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte sollte der bis dahin vorherrschende „industrielle Absolutismus“ beseitigt, umfassende Mitbestimmungsrechte verwirklicht und ein Modell der „Betriebsdemokratie“ realisiert werden.