„Das Private ist rechtspolitisch“ – Gewaltschutz in Recht und Praxis

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Zum Beginn der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen* und Mädchen* am 25. November widmen wir uns heute dem Thema Gewaltschutz in Österreich, in Recht und Praxis.

13% aller in Österreich lebenden Frauen ab 15 Jahren waren bereits von körperlicher/sexueller Gewalt durch eine*n Partner*in betroffen. So weist es die Studie „Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung“ der EU-Grundrechteagentur aus dem Jahr 2014 aus.
Während eine Dunkelziffer anzunehmen ist, war dieser Wert laut der Studie doch der niedrigste in der Europäischen Union. Der menschenrechtlich gebotene Schutz vor häuslicher/familiärer Gewalt stand schon vergleichsweise früh auf der rechtspolitischen Agenda Österreichs: Im Jahr 1997 nahm die Republik eine Vorreiterinnenrolle ein und verabschiedete als erster europäischer Staat ein Gewaltschutzgesetz.

Trotz der seitdem andauernden Rechts- und Praxisfortbildung ist das Problem häuslicher Gewalt keineswegs gelöst. Im Jahr 2018 wurden 8.076 Betretungsverbote verhängt und 18.526 Opfer durch Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen betreut, so die Statistik der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
Im Gewaltschutzzentrum Steiermark wurden in diesem Zeitraum 2.798 Personen betreut, 857 Betretungsverbote wurden verhängt. Zudem kam es allein im Jahr 2019 bereits zu 18 Morden an Frauen.
Es ist augenscheinlich, dass eine Weiterentwicklung des Schutzes von durch Gewalt betroffenen Personen notwendig ist. Ein überstaatlicher rechtlicher Rahmen wird dabei vorgegeben von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, aber auch durch die von Österreich im Jahr 2013 ratifizierte Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Auch mit dem 3. Gewaltschutzgesetz, beschlossen im September 2019, wurden mit dem Ziel, den Schutz vor häuslicher Gewalt auszubauen, 25 Bundesgesetze novelliert.
Stellungnahmen von Expert*innen, NGOs und der Zivilgesellschaft lassen jedoch Zweifel darüber aufkommen, ob dieses Ziel auch erreicht werden kann: Sie kritisierten das Gesetz bereits während der Begutachtungsphase scharf.

Aus diesem Anlass lud das Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie zu einer Podiumsdiskussion, die den Ist-Zustand im Gewaltschutz aus menschenrechtlicher, österreichisch-rechtlicher und praktischer Sicht beleuchtet und einen Ausblick darauf gibt, was rechtspolitisch angezeigt wäre. Wir bringen heute Ausschnitte aus dieser Veranstaltung „Das Private ist rechtspolitisch. Gewaltschutz in Recht und Praxis“, die am 28. Oktober an der Uni Graz stattfand.

Zu hören sind
Katharina Gölly vom Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen in Graz. Sie spricht über die österreichischen Rechtsnormen im Gewaltschutzgesetz.
Sabrina Wittmann-Puri, Senior Lawyer am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wittmann-Puri wird uns die Istanbul-Konvention im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention näher bringen.
Barbara Jauk vom Gewaltschutzzentrum Steiermark Einblicke in die Praxis des Gewaltschutzes in Österreich. Sie macht auf aktuelle Probleme und Reformbestrebungen im 3. Gewaltschutzgesetz aufmerksam.

 

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