„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“ – so der erste Artikel und gleichzeitig Leitgedanke der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verkündet von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948.
Das bedeutet, die Menschenwürde kann nicht verwirkt, aberkannt oder veräußert werden. Die daraus resultierenden unveräußerlichen Rechte bilden die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. Die Anerkennung der Unantastbarkeit der Menschenwürde darf nicht irgendwelcher Willkür unterworfen werden.
Aber: Die Würde der Menschen „wird jeden Tag angetastet“ (Schirach, 2015), sie wird verletzt und missachtet: durch entwürdigende Aussagen, Stellungnahmen, Postings, bei rassistischen Hetzkampagnen, in menschenverachtenden verbalen Entgleisungen, durch kriegerische Auseinandersetzungen oder in der Vorenthaltung grundlegender Rechte wie etwa der Rede-, Meinungs- oder Versammlungsfreiheit.
Im Studiogespräch berichten die Direktorin der Neuen Mittelschule 10 – Klagenfurt, Ricarda STADTMANN BEd, die Schulsprecherin Ajna RIZNANOVIC, die Poetry Slamerin Estha SACKL und der Koordinator des Kärntner Armutsnetzwerks Mag. Alexander BRENNER, über den Menschenrechts-Aktionstag am 10. Dezember 2019 in Klagenfurt und erläutern einzelne Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.