bei der pk lobte der hauptangeklagte martin balluch die richterin (mag. sonja arleth), die ein sehr klares und eindeutiges urteil geprochen hatte. den ermittlungsmethoden, aber auch den teilweise sehr weit von der wahrheit entfernten aussagen, der sogenannten SOKO konnten allerdings weder albert steinhauser noch martin balluch etwas positives abgewinnen.
albert steinhauser kuendigte eine anzeige bei der anti-korruptionsstaatsanwaltschaft an.
ein bericht von herby loitsch.
Unser so genannte „Rechtsstaat“ droht zu einem „rechten Staat“ abzusinken. Dazu gibt es neben den fraglichen Paragraphen, die den Prozess gegen Tierschützer erst ermöglicht haben, eine Reihe anderer Hinweise: z.B. wieso isind KHG und ähnliche Leute noch immer nicht in U-Haft?
Warum wir bei einem fraglichen Denkmalamtsbescheid (Augarten) keine Einstweilige Verfügung für einen Baustopp ausgesprochen, bit zur Klärung der Rechtslage? Wieso kann ein Mann 3. Parlamentspräsident bleiben, dessen Umgang mit „Wiederbetätiger“ der rechten Szene bekannt ist?
Natürlich muss die Staatsanwaltschaft gegen dieses gerechte Urteil berufen. Das ist ein Versuch, der Republik Österreich die Kosten für das Recht = Haftentschädigung einzusparen.