Verlängerung der Schutzzone im Grazer Stadtpark

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Mit Anfang September wurde die Schutzzone im Grazer Stadtpark verlängert.

„Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt einem Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe anzunehmen ist, dass er strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz begehen wird, das Betreten der Schutzzone zu verbieten und gegebenenfalls aus dieser wegzuweisen.“ (Zitat aus § 36a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz)

Der Diskurs über die Schutzzone ist ein mächtiger und zugleich ohnmächtiger. Er überlagert die alternativen Diskurse, die es über den Stadtpark gibt: Äußerungen der Kunst, der Stadtpark als Lernort, Pflanzen und Bäume kennenzulernen. Als Spielfläche und vieles mehr. Das Forum Stadtpark als Ort der Kunst und der Diskurse ist mitten in der Schutzzone. Wir haben mit Heidrun Primas, der geschäftsführenden Leiterin des Forums Stadtpark, über das Unbehagen der Schutzzone Stadtpark und über alternative Sichten gesprochen.

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