Am 20. Juni war Weltflüchtlingstag, am 28. Juli feiert die Genfer Flüchtlingskonvention den 60. Geburtstag. Wahrlich „denkwürdig“ begeht die Republik Österreich diese Feiertage mit einer weiteren Verschärfung des Fremden- und Asylrechts. Am 1. Juli treten die neuen Bestimmungen in Kraft, unter anderem wird dann auch die „Anwesenheitspflicht“ für Asylsuchende vorgeschrieben sein.
Wie sieht es vor diesem Hintergrund eigentlich mit den Pflichten der österreichischen Behörden aus? Artikel 6 der Menschenrechtskonvention schreibt zum Beispiel vor, ein faires Verfahren zu gewährleisten – auch und gerade dann, wenn in diesem Verfahren unterschiedliche Sprachen gesprochen werden.
Funktioniert diese Verständigung in Asylverfahren? Wie gehen Behörden mit Mehrsprachigkeit in Asylverfahren um?
Radio Stimme spricht mit Gabi Slezak und Karlheinz Spitzl vom Forschungsschwerpunkt Sprachmittlung am Wiener Institut für Afrikawissenschaften über Dolmetschungen in Asylverfahren.