die gruene nationalraetin daniela musiol (verfassungs-und familiensprecherin) und die gruene wiener gemeinderaetin birgit hebein (sozialsprecherin) nahmen in einer pressekonferenz zu den vorfaellen (physische, psychische und sexuelle gewalt) in kinderheimen stellung. nachdem sich nun immer deutlicher herausstellt, dass nicht nur in kirchlichen sondern auch die staatlichen heimen die kinder lange zeit den uebergriffen schutzlos ausgeliefert waren, haben auch die groessten vertuscher (oevp) nur mehr wenige sympatisanten im lande. die gruenen praesentierten ihre vorschlaege. leider sind auch sie nicht zu 100% hinter den forderungen der betroffenenorganisationen. so koennen sie sich eine einbeziehung von betroffenen in die aufklaerungskommissionen nicht wirklich vorstellen und auch die abschaffung der verjaehrungsfristen (fuer die betroffenen ein muss) wollen sie nicht angehen, sondern diese frage experten ueberlassen.
ein beitrag von herby loitsch.
ein kommentar von daniela musiol:
Werter Herby Loitsch, leider muss ich die letzten beiden Sätze richtigstellen da sie so von uns nicht gesagt wurden und auch nicht gedacht sind: ad Verjährungsfristen: JA, die Verjährungsfristen müssen geändert werden – die Entscheidung dafür sollte aber unter Einbeziehung von ExpertInnen aus der Traumaforschung und Forensik passieren – die Entscheidung selbst ist aber selbstverständlich auf politischer Ebene zu treffen; ad Einbeziehung der Betroffenen: Wir haben rund um die Vorfälle in den Kirchen und den von Familienministerium und Justizministerium einberufenen Runden Tisch scharf kritisiert, dass die Betroffenenorganisationen nicht einbezogen wurden und selbst einen Round Table veranstaltet. Selbstverständlich stehen wir nach wie vor zu unserer damaligen Haltung die da heißt: klare Einbindung der Betroffenenorganisationen. Ich hoffe zur Klärung beigetragen haben mlG Daniela Musiol
Werter Herby Loitsch, leider muss ich die letzten beiden Sätze richtigstellen da sie so von uns nicht gesagt wurden und auch nicht gedacht sind:
ad Verjährungsfristen: JA, die Verjährungsfristen müssen geändert werden – die Entscheidung dafür sollte aber unter Einbeziehung von ExpertInnen aus der Traumaforschung und Forensik passieren – die Entscheidung selbst ist aber selbstverständlich auf politischer Ebene zu treffen;
ad Einbeziehung der Betroffenen: Wir haben rund um die Vorfälle in den Kirchen und den von Familienministerium und Justizministerium einberufenen Runden Tisch scharf kritisiert, dass die Betroffenenorganisationen nicht einbezogen wurden und selbst einen Round Table veranstaltet. Selbstverständlich stehen wir nach wie vor zu unserer damaligen Haltung die da heißt: klare Einbindung der Betroffenenorganisationen.
Ich hoffe zur Klärung beigetragen haben
mlG Daniela Musiol
als betroffene frage ich: wann beginnt und wann endet missbrauch? jede meldung in den medien (=die auch den voyeurismus -vielleicht sogargeit? der masse bedienen) macht vieles wieder lebendig und trotz therapie (für die ja erst mal bezahlt!!! und durchlebt werden muss) enden die beeinträchtigungen im alltag / im zusammensein mit anderen / in beziehungen NIE!!! -sie werden weniger und man lernt damit zu leben – TROTZDEM zur frage der verjährung: wessen schuld ist es, dass dass vieles des erlittenen derart verdrängt / “vergessen” – als nicht so “schlimm” abgetan wird und erst viele, viele Jahre später im erwachsenenalter spürbar und wirksam wird? wer trägt die verantwortung dafür, wenn plötzlich probleme in beziehungen auftreten, wenn probleme mit eigenen kindern oder etwa ein – scheinbar unverständliches – burn out auftreten, und nun der missbrauch, die erlebte gewalt usw. als eigentlich ursache erkannt wird – wer hilft nun? wer ist nun ansprechpartner für menschen, die als kinder in ihrer not alleingelassen wurden? sie stehen nun wieder allein da – zu allem leid und schmerz nun auch mit der finanziellen belastung! – jahrelange therapien (manchmal auch für angehörige die zu mitbetroffenen wurden) ev. arbeitsunfähigkeit usw. können existenzbedrohend werden und zu depressionen führen!, Für mich gab (und gibt es nach wie vor) manchmal zeiten, da ich wünschte, doch auch gleich physisch “ermordet” worden zu sein – die menschenrechte formulieren das recht auf physische und psychische unversehrtheit / schutz – für menschen die früh (sexuelle) gewalt erlebt haben hat dieses recht eine ablauffrist! ABER WIR WISSEN JA SOWIESO – SOG. MISSBRAUCHSOPFER SIND JA SELBER SCHULD – zuerst weil sich sich zu opfer machen ließen und später, weil sie bis nach der verjährungsfrist durchgehalten haben, oder weil sich ihre seele oder gefühle nicht rechtzeitig zurückgemeldet haben, sie wieder zu fühlen, zu spüren begann – ABER VOR ALLEM MÜSSEN WIR BETROFFENE DAFÜR BEZAHLEN, WENN SIE SICHT/ HÖRBARE UNBEQUEME “ERINNERUNGEN” SIND.
Ich denke, vielleicht wäre eine aufhebung der verjährung auch eine “chance” für täter – auch täter geben erfahrungen und haltungen weiter – an eigene kinder, an auszubildende usw…