Seit einigen Monaten ist es für inter* Personen nun möglich neben «männlich» oder «weiblich» auch andere Optionen als Geschlechtseintrag zu wählen. Das gilt aber nicht für trans* und nicht-binäre Personen: Für sie besteht weiterhin nur der binäre Geschlechtseintrag, was die Genderklage nun ändern möchte. Dazu sprechen Jasmin Wimmer und Claudio Schön mit der Kläger*in selbst und einer Vertreter*in des Vereins Nicht-Binär (kurz: Venib).
07. июля 2021
01. августа 2021
28. июля 2021, 22:00
Claudio Schön, Jasmin Wimmer