Ein bunter Nachmittag im Leben des KURZ

Podcast
Kein Kommentar
  • Beschuldigetenvernehmung Kurz
    04:14
audio
23:49 min.
Der Nationalsozialismus und seine nachträgliche Verdichtung (Teil 1)
audio
24:29 min.
Linker Nationalismus heute – so bescheuert wie damals
audio
24:57 min.
Antworten auf die FPÖ (Teil II)
audio
22:57 min.
Linke und andere Antworten auf die FPÖ
audio
23:07 min.
Zum prognostizierten Erfolg der FPÖ
audio
22:56 min.
Nationale Identität im richtigen Leben
audio
23:19 min.
Nationale Identität im Zeitalter der Globalisierung
audio
22:36 min.
Die Ansprüche eines Volkskanzlers an sein geliebtes Volk
audio
23:58 min.
Zum Vorwurf des Völkermords an Israel
audio
22:05 min.
Die Wahl – und warum gerade Populisten so scharf drauf sind

Ein bunter Nachmittag im Leben des KURZ und eine Message ohne Control:
„Ich bin kein Vollidiot“

Durch große Reden oder elaborierte Beiträge zur geistigen Lage der Nation ist Sebastian Kurz nicht in Erinnerung. Erfolgreiche Politik ist für ihn und seine Kamarilla identisch mit erfolgreicher, wohlfrisierter Selbstdarstellung, mit der Erzeugung eines bis ins letzte Detail inszenierten Bildes von sich, samt ausgefeilter Choreografie und Statisterie; der Fachausdruck lautet „Message Control“, gemeint sind die Versuche, die Berichterstattung über ihn auch mit etwas unorthodoxen Mitteln zu manipulieren.

Die Situation eines Beschuldigten während einer Vernehmung (am 03.09.2021 von 13:00 bis 19:20) ist naturgemäß eine andere als im Fernsehinterview. Die juristische Bewertung ist Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts. Eine kleine Glosse zum Protokoll der Vernehmung geht sich hier allemal aus, Kurz hat sich schließlich ausführlich erklären können. (Zitate aus dem Protokoll der „Beschuldigtenvernehmung“ in der Strafsache gegen Sebastian Kurz, sofern nicht anders angegeben. Der Beschuldigte gab als „Wohnort“ übrigens „Ballhausplatz 2“ an, die Adresse seines damaligen Arbeitsplatzes.)

Die Sachlage:
Es geht nicht um irgendeine Personalentscheidung, sondern um die Besetzung des alleinigen Vorstands, also der mit Abstand wichtigsten Position im Management der Beteiligungen des Bundes an national bedeutenden Industrien bzw. Infrastruktureinrichtungen:

„Die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) steuert als öffentliche Holding 11 staatliche Beteiligungen mit einem Gesamtwert von rund 30,884 Milliarden Euro (30.06.2021). … Das Portfolio der ÖBAG deckt weite Teile der heimischen Schlüsselindustrien ab und spielt eine bedeutende Rolle für den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Beteiligungsunternehmen der ÖBAG tragen wesentlich zum österreichischen Steueraufkommen bei, sichern 135.000 Arbeitsplätze und halten Know-how im Land. … die vier börsennotierten Unternehmen VERBUND, OMV, A1 Telekom Austria, die Österreichische Post … und sieben weitere Unternehmen, darunter die Bundesimmobiliengesellschaft BIG, die Casinos Austria und die APK (Pensionskasse AG).“ (www.oebag.gv.at)

Dieser Posten spielt in der Liga eines Ministers oder Landeshauptmannes oder des ORF-Generalintendanten. Eine neue türkis-blaue Regierung ändert damals die gesellschaftsrechtliche Unternehmensstruktur, um u.a. die Spitzenposition neu ausschreiben zu können. Deren Besetzung ist naturgemäß Chefsache, und das Vertrauen des Bundeskanzlers ist – angesichts der Bedeutung und des Gewichts dieses CEO –, eine der wichtigsten Qualifikationen eines Bewerbers, vielleicht die wichtigste. Das wird auch von Adoranten Kurzens ins Treffen geführt, die es ab und an für ungeschickt oder schwer vermittelbar halten, wenn dieser seine Beteiligung kleinredet und sich auf die Formalitäten – zuständig qua Amt ist der Finanzminister – beruft.

Die Beschuldigung:
Paragraf 288 des Strafgesetzbuches sieht für „Falsche Beweisaussage“ von Zeugen im Gerichtsverfahren und Auskunftspersonen in Untersuchungsausschüssen ein Strafmaß von bis zu drei Jahre Haft vor. Die entscheidenden Abschnitte aus dem Strafakt bzw. der „Mitteilung“ im Wortlaut:

I. Mitteilung: Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption informiert gemäß § 50 Abs 1 zweiter Satz StPO darüber, dass gegen Sie wegen nachstehender Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung eingeleitet wurde.

II. Tatverdacht: Vorangestellt wird eine Zusammenfassung der Aussagen, die der Verfahrenseinleitung zugrundegelegt werden: Demnach hat Sebastian KURZ im Untersuchungsausschuss tatsachenwidrig die ab Ende 2017 mit dem gemeinsamen Bestreben, MMag. Thomas SCHMID für die ÖVP zum Alleinvorstand der ÖBAG zu nominieren, geführten Gespräche und Telefonate sowie den diesbezüglichen Austausch in Chats mit diesem in Abrede gestellt und behauptet, er sei nur informiert, aber nicht darüber hinaus gehend eingebunden gewesen.

Ebenso tatsachenwidrig bestritt er Wahrnehmungen zur Besetzung des Aufsichtsrates der ÖBAG, obwohl er die faktische Entscheidung, welche Mitglieder von der ÖVP nominiert werden, tatsächlich selbst getroffen hatte.

Schließlich bestritt er auch jegliche Kenntnis von der zwischen MMag. Thomas SCHMID und Mag. Arnold SCHIEFER getroffenen Vereinbarung betreffend den ‘Einigungsentwurf über die offenen Punkte der ÖIAG NEU und der Aufsichtsreform’, obwohl diese sogar Gegenstand einer mit ihm geführten Kontroverse, ob bzw. wieviele Aufsichtsräte von der FPÖ zu nominieren seien, war.

(https://www.puls24.at/news/politik/ermittlungen-gegen-kurz-das-ist-der-wortlaut-im-strafakt/234158)[1]

Die Vernehmung:
Der Beschuldigte vertritt vor dem Richter und dem zuhörenden Staatsanwalt weitschweifig die Meinung, die Vorwürfe gegen ihn könnten nur daraus resultieren, dass er sich nicht genügend verständlich machen konnte, denn durch die Kenntnisnahme seiner wahren Position müsse quasi selbstredend deutlich werden, wie richtig er liege, wenn er sich nichts vorzuwerfen habe; wenn er eigentlich gar nicht wirklich verstehen könne, worum es denn gehe. Das hält er für eine wesentliche Information. In diesem Sinn bemüht er sich um den „Beweis“, dass er im Grunde genommen gar nichts verkehrt gemacht haben konnte – und diesen Beweis möchte er durch die Referierung mancher Begebenheiten aus seinem Alltag erbringen, weitgehend über Umwege und Abschweifungen jenseits der inkriminierten Tathandlung. Nichtsdestotrotz – besser: deswegen – sind sie aufschlussreich. Seine Intention, diverse mildernden Umstände wie etwa Überforderung anzuführen,[2] impliziert allerdings, dass er diese für erwähnenswert hält – streng juristisch spielen solche Umstände allerdings erst beim Strafmaß ihre Rolle. Vielleicht macht sich so sein abgebrochenes Jus-Studium doch bemerkbar.

Schon einleitend lässt der Beschuldigte seinem Hang zum Schwurbeln freien Lauf, wenn er seine Freude kundtut, „dies einmal tun“ zu dürfen, denn abgesehen von Selbstgesprächen, von innerfamiliären vermutlich hochnotpeinlichen Befragungen und von Medienauftritten „da und dort“ – in denen sich der Beschuldigte permanent auf allen Kanälen selbst freispricht, man kennt das u.a. von einem früheren Finanzminister –, konnte er „nicht viel machen“. In der Tat, selbstfabrizierte Freisprüche zählen in der Welt der Justiz nicht, daher sieht sich der Beschuldigte endlich an der richtigen Adresse:

„Vielen Dank auch für die Möglichkeit, einleitend ein paar Worte zu sagen. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich dies einmal tun darf, weil das Gefühl zu haben, dass einem hier etwas Falsches vorgeworfen wird und man kann sich es sich irgendwie selbst aufsagen, man kann es der eigenen Familie erklären, man kann es da und dort medial sagen, aber sonst kann man nicht viel machen, ist etwas sehr Unangenehmes und darum freue ich mich, dass ich die Möglichkeit habe, Ihnen dies darzulegen.“

In der nächsten Sequenz bittet der Beschuldigte um Verständnis, ob der vielschichtigen Aufgaben eines Bundeskanzlers, sich „auch heute – und ich habe mir das jetzt alles sehr intensiv angeschaut – noch immer in vielen Bereichen nicht an jedes Detail erinnern“ zu können. Aber eine wichtige Bemerkung des Mitarbeiters, der ihn „vorbereitet“ hat, die hat er noch genau im Gedächtnis:

„Wie Sie wissen, habe ich im Juni 2020 eine Aussage beim U-Ausschuss gemacht und ich würde vielleicht einleitend – obwohl es eigentlich ohnehin selbstverständlich ist – gerne noch einmal festhalten, dass ich dort mit dem Vorsatz hingegangen bin, die Wahrheit zu sagen. Ich weiß dies deshalb auch noch so genau, weil mein Mitarbeiter … der mich vorbereitet hat, weil – wie immer war irgendwie wenig Zeit, sich vorzubereiten – der hat genau das noch zu mir gesagt hat, nämlich im Sinne von ‘es ist relativ wurscht, was Du dort sagst, wir haben eh nichts zu verstecken. Das einzig wichtige ist, Du musst immer die Wahrheit sagen und wenn Du Dich nicht erinnern kannst, dann sag halt, Du kannst Dich nicht erinnern’.“

Besagter langjähriger enger Mitarbeiter kennt die Neigung des Ex-Kanzlers zur Inszenierung, zur honorigen Selbstdarstellung und zum Bedürfnis nach einem gefällig polierten öffentlichen Bild – jedenfalls geht der Mitarbeiter keineswegs von der Selbstverständlichkeit einer wahrheitsgemäßen Aussage aus. Sein Rat lässt allerdings Zweifel an der Kompetenz des Beschuldigten bei der Mitarbeiterauswahl aufkommen – die hellste Kerze auf der Torte scheint der Ratgeber nicht zu sein: Denn zwischen den Hinweisen „es ist relativ wurscht, was Du dort sagst“, und „Du musst immer die Wahrheit sagen“ existiert schon eine gewisse Diskrepanz. Diese Erinnerung soll der Entlastung dienen, dem Beschuldigten fällt die Diskrepanz offenbar auch nicht auf – birgt jedoch eher die Frage, an welchem Hinweis er sich tatsächlich orientiert hat. Auch wäre zu unterscheiden zwischen einer Tatsachenbehauptung, wie etwa „ich habe die Wahrheit gesagt“, und der bloßen Bekundung einer guten Absicht, wie etwa „ich bin mit dem Vorsatz hingegangen, die Wahrheit zu sagen“. Klar, der Beschuldigte weiß, dass zur Straftat der Vorsatz gehört, dem will er offenbar begegnen; aber, dass gute Vorsätze nicht immer durchgehalten werden, das kennt man vom jeweils letzten Silvester. Die deutlich betonte Notwendigkeit eines solchen Vorsatzes impliziert schließlich gegenläufige Motive oder Bedürfnisse, sonst wäre er gegenstandslos.

Der nächste entlastende Hinweis aus Sicht des Beschuldigten besteht im Insistieren auf einer gewissen lebenspraktischen Schlauheit; diese legt ihm nahe, dann lieber nicht zu lügen, wenn er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwischt wird:

„Ich weiß nicht, ob es Sie interessiert, aber in Richtung WKStA gesprochen, weil das ist eine Sache, die mich nicht wirklich los lässt: Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber zu der Zeit, als ich im U-Ausschuss war, da wusste ich, dass Sie alle SMS haben. Das heißt, ich wusste, dass Sie das Handy vom Hartwig LÖGER haben. Ich bin gut befreundet mit Hartwig LÖGER, ich wusste von ihm, dass er nie SMS gelöscht hat … Ich wusste, dass Sie das Handy von Thomas SCHMID haben mit zehntausenden SMS. … Ich weiß nicht, wie Sie mich einschätzen, aber ich bin kein Vollidiot. Wenn ich weiß, dass Sie all diese SMS haben, dann wäre es ja nahezu absurd, absichtlich etwas davon Abweichendes zu sagen, wohl wissend, dass das innerhalb von kürzester Zeit auffallen muss, noch dazu in einer so beobachteten Position wie der des Bundeskanzlers, wo es nicht nur Sie gibt, sondern unzählige andere Oppositionspolitiker, U-Ausschussmitglieder, die in der Sekunde, wo es irgendwo nur den geringsten Widerspruch gäbe, das zur Anzeige bringen. Mir ist es nur wichtig, dies auch einmal auszusprechen: Ich wusste zum Zeitpunkt meiner Aussage, dass Sie zehntausende SMS über die gesamte Regierungszeit haben, also ich wäre ein Trottel, wenn ich absichtlich etwas Abweichendes zu den SMS sagen würde.“

Auch diese Philippika unterstellt ein eher taktisches Verhältnis zur obigen „Selbstverständlichkeit“; aber wie dem auch sei – der Beschuldigte belässt es dabei nicht, sondern erläutert weitere Drangsale und Umstände, die wieder den Vorsatz der Lüge in Abrede stellen sollen, wie fehlende Erinnerungen. Er versucht, seinen Eigenbefund als Nicht-Vollidiot zu untermauern, worüber ein anderer Impuls Erwähnung finden:

„Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Es gibt im Akt eine SMS, wo ich angeblich auf Vorschlag des Thomas SCHMID, dass PIERER ein guter Aufsichtsrat wäre, zurückschreibe: ‘Unmöglich’. Ich schwöre Ihnen, ich kann mich heute – obwohl ich es gelesen habe und Tage darüber nachgedacht habe – beim besten Willen noch immer nicht daran erinnern, dass Stefan PIERER für den Aufsichtsrat jemals als Idee da war. Wenn ich es lese, dann kommt es mir recht plausibel vor, dass ich dagegen bin, dass man einen der prominentesten Spender zum Aufsichtsratschef macht oder zum Aufsichtsrat. Warum? Weil ich meinen Job auch so anlege, dass ich ungern unnötig Zores habe. Das heißt, es ist ja vollkommen logisch, wenn ein prominenter Spender Aufsichtsrat wird, dass das in den Medien ein Thema ist, dass das sofort von der Opposition ausgeschlachtet wird. Dass ich mir dies ersparen wollte und darum ‘unmöglich’ schreibe, dies halte ich für absolut naheliegend. Also ich unterstelle nicht, dass man diese SMS bei der WKStA erfunden hat. Ich glaube es schon, dass es diese SMS gibt, aber ich sage trotzdem dazu, ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern. Selbst jetzt, wo ich sie gelesen habe, wüsste ich es nicht. … ich hätte ungern gehabt, dass ein Großspender jetzt Aufsichtsrat wird und ich mir den Vorwurf machen lassen muss, er ist dies, weil er Spender ist oder so ein Schwachsinn. Daher ist es für mich nachvollziehbar, dass ich so etwas geantwortet habe, aber ich wollte es Ihnen nur als Beispiel bringen um zu zeigen, dass es einfach unzählige Dinge gibt, an die ich mich auch heute nicht erinnern kann, selbst wenn ich sie gelesen habe.“

Damit ist allerdings seine vorherige Behauptung in sich zusammengefallen: Der Beschuldigte wusste zwar, dass „zehntausende“ SMS bekannt waren, aber wenn er sich ein Jahr nachher und sogar nach ausführlicher Befassung einfach nicht an eine bestimmte SMS erinnern kann, dann konnte er es ein Jahr vorher noch weniger, und daher konnte er seinen erwähnten guten Vorsatz, bloß nicht etwas davon Abweichendes zu sagen“, weil doch alle Nachrichten der Behörde bekannt waren – den konnte er mangels Erinnerung nicht zur Leitlinie seiner Abwägungen in Sachen Wahrheit oder Lüge machen.

Des Weiteren geht der Beschuldigte in dem Fall davon aus, dass sein Wort Gewicht hat, dass also seine Ablehnung eines Aufsichtsrates diesen disqualifiziert, weil ein Bundeskanzler doch einiges zu sagen hat, auch wenn formell der Finanzminister zuständig war – er also zumindest beim Herrn PIERER deutlich involviert, und nicht nur informiert war. Und schließlich ist sein weidlich bekanntes Bedürfnis der berechnenden Selbstdarstellung, um in der Öffentlichkeit gut dazustehen und möglichen Vorwürfen zu entgehen – ich habeungern unnötig Zores“ wg. Medien und Opposition – schon ein Motiv, im Nachhinein im U-Ausschuss seine Beteiligung an einer umstrittenen Personalentscheidung kleinzureden. MMag. SCHMID würde womöglich formulieren: „Kurz scheißt sich voll an“.

Aufschlussreich der Hinweis auf Kompetenzen und Entscheidungen, im Unterschied zum bloßen Informiert-Werden, und das auch noch im Überfluss. Der Beschuldigte will überall dabei gewesen sein, er will aber teilweise über die Zuseher-Rolle nicht hinausgekommen sein. Andererseits aber doch:

„Ich will Ihnen noch einmal meinen Arbeitsablauf schildern, aber zu mir kommen jeden Tag Minister oder andere, die mir sagen, ‘das mache ich so, passt Dir das eh, das finde ich gut, wie siehst Du das. Da und da machen wir es so.’ Okay, wenn ich irgendwo finde, es baut wer einen riesigen Blödsinn, dann grätsche ich manchmal hinein und sage etwas. Aber das findet im Regelfall bei Dingen statt, die irgendwie öffentlichkeitswirksam sind, die relevant sind für die Menschen. Okay, – dann wollte er mit mir reden, – ja, gut.
Richter: Also mit der Entscheidung hat das nichts zu tun gehabt, sagen Sie? Weil er schreibt: ,,Entscheidung heute, letztes Gespräch mit KURZ“.

Sobald er findet, jemand „baut einen Blödsinn“, dann „grätscht“ der Beschuldigte hinein – dann wird es aber im Umkehrschluss aber auch so sein, dass seine Handlanger mit Wissen, Billigung und Zustimmung des Beschuldigten agieren. Sobald er nicht hineingrätscht, sind sie also in seinem Auftrag unterwegs, und Entscheidungen werden in seinem Sinn getroffen. Ein methodischer Zusatz: Diese Behauptung ist nun ein Schluss aus seiner Auskunft und nicht deren bloße Wiederholung. Der Beschuldigte operiert bei Gelegenheit gern mit dem Einwand, dass ihm das Wort im Mund umgedreht würde – nun, hier wird nicht sein Wort umgedreht, sondern es wird aus seinem Wort ein Schluss gezogen, und jede Conclusio geht nun einmal über ihre Prämisse hinaus, ist nicht mit dem Wortlaut der Prämisse identisch.[3]

Die einzig fragwürdige SMS: „Bitte mach mich …“!
„Richter: … Da schreibt er Ihnen: ‘Bitte mach mich nicht[4] zu einem Vorstand ohne Mandate … kriegst eh alles, was Du willst … ich bin so glücklich, ich liebe meinen Kanzler …’ Das war noch vor der Vorstandsbestellung. Was haben Sie gemeint, mit ‘kriegst eh alles, was Du willst’?
Beschuldigter: … Das ist die einzige SMS, die ich finde, wo ich den Eindruck habe, die kann man wirklich anders verstehen. Bei all den anderen Dingen, die mir vorgeworfen werden, habe ich den Eindruck, man interpretiert bewusst Dinge falsch, um mir etwas zu unterstellen. Da habe ich wirklich das Gefühl sozusagen, wenn man den Hintergrund nicht kennt, dann kann man das ganz anders verstehen. Und wenn ich darf, würde ich kurz ausführen: Der Hintergrund dazu ist, dass in dieser Phase Thomas SCHMID, das war glaube ich kurz vor seiner Bestellung. …. Damals war er sich sicher, dass er es wird. … Ich verstehe vollkommen, wenn man das anders versteht, also man kann das auch anders verstehen und der Meinung sein, ich habe ihm damit volle, uneingeschränkte, Unterstützung zugesagt. …
Richter: Es ist insofern natürlich schon ein Thema, wenn er schreibt, ‘bitte mach mich nicht zu einem Vorstand ohne Mandate’. Dann könnte man auf die Idee kommen, dass Sie sehr wohl in diese Vorstandsbestellung involviert waren; nicht formal aber faktisch.
Beschuldigter: Ja, natürlich kann man auf die Idee kommen. Aber … das heißt, der hat ja bei mir nicht lobbyiert dafür, dass er Vorstand wird, das liest man ja klar heraus, der war sich ja sicher, dass er Vorstand wird. Und ich will ja gar nicht ausschließen sozusagen, es ist ja nicht verboten, sich für jemanden einzusetzen. Der Grund, warum ich im U-Ausschuss auch wahrheitsmäßig gesagt habe, ‘ich glaube nicht, dass ich mich für Thomas SCHMID eingesetzt habe’, – ich habe es auch nicht ausgeschlossen. Der Grund, warum ich gesagt habe, ‘ich glaube es nicht ist’, weil meiner Erinnerung nach war sich Thomas SCHMID immer total sicher, dass er es wird. Es gibt auch sozusagen nie irgendetwas, wo er mich irgendwie kontaktiert hat und ‘Bitte, bitte hilf mir, dass man es wird’. Meiner Erinnerung habe ich auch nie mit einem Aufsichtsrat geredet darüber, dass er es wird, weil er ohnehin sich so sicher war, dass er es wird. Und aus der SMS ergibt sich ja ganz eindeutig: Er bittet ja nicht um Hilfe Vorstand zu werden, sondern er wollte das noch einmal größer ausbauen …“

SCHMID wollte seine Befugnisse ausbauen, und kam aus völlig unerfindlichen Gründen auf die Idee, der Beschuldigte sei für sein Bedürfnis die richtige Adresse. Auch die „einzige SMS“, die man ev. missverstehen könnte, wenn man die Hintergründe nicht kennt, auch die interpretiert man falsch, wenn man sie einfach zur Kenntnis nimmt. Das war nämlich so: Zu diesem Zeitpunkt brauchte Herr SCHMID die Unterstützung des Beschuldigten nicht mehr, um Vorstandsvorsitzender zu werden – er war sich „total sicher, dass er es wird!“ Warum war er das? Nun, immerhin hatte er sowohl die Ausschreibung als auch das ihn bestellende Gremium in seinem Sinn gestalten dürfen, ohne dass jemand „dazwischen grätschte“, daher sein Optimismus, den der Beschuldigte wie eine vollendete Tatsache jenseits seines Wirkens darstellt. Und dann kam SCHMID – aus für den Beschuldigten anscheinend nicht nachvollziehbaren Gründen – auf die Idee, ausgerechnet der Beschuldigte in dessen damaliger Funktion als Kanzler könne ihn noch mächtiger „machen“ als er ihn schon gemacht hatte.

Das Ende
Die Vernehmung findet ihren abrupten Abschluss, als vom Richter die Frage nach den Abmachungen mit der FPÖ im Rahmen der damaligen Regierungsverhandlungen gestellt wird, und der Staatsanwalt nachhaken möchte. Der Beschuldigte ist schlagartig der Meinung, dass das „nicht so gut zwischen uns funktioniert“. Eine bemerkenswerte Ansicht eines Beschuldigten – das Verhältnis zu Staatsanwalt und Richter müsse in seinem Sinn „gut funktionieren“.

„Richter: Im Bezug auf das Regierungspapier, da haben wir ja besprochen quasi dass es Thema war, dass eben kein Aufsichtsrat von der FPÖ in der ÖBAG, dafür kriegen die Infrastruktur, das heißt ‘Regierungspapier’ ist hier gleichzusetzen mit ,‘Regierungsverhandlungszeit’.
Beschuldigter: Es war damals die Verhandlungszeit, da ist darüber geredet worden, da ist vieles vereinbart worden, unter anderem eben die Struktur, die wir vorher besprochen haben und das in Abgrenzung zum Sideletter, wer auch immer das besprochen hat.
Oberstaatsanwalt: Zu diesem Regierungspapier würde mich noch interessieren …
Beschuldigter: Aber ich würde jetzt gerne wirklich einen Punkt machen. Das funktioniert nicht so gut zwischen uns.
Richter: Es ist Ihre Entscheidung.“

[1] „1. Tenorierung der Verdachtslage:

Sebastian KURZ ist verdächtig, am 24. Juni 2020 in Wien als Auskunftsperson vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch ausgesagt zu haben, indem er anlässlich seiner Einvernahme im Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der Türkis-Blauen Bundesregierung (IBIZA-Untersuchungsausschuss)

a. auf Frage, ob er bis zur Mitteilung von MMag. Thomas SCHMID, dass er sich für diesen ausgeschriebenen Posten (als Vorstand der ÖBAG) bewerben werde, nie mit ihm darüber gesprochen habe, dass er dies werden könnte, dies verneinte und angab, es sei allgemein bekannt gewesen, dass ihn das grundsätzlich interessiere und es sei immer wieder davon gesprochen worden, dass er ein potenziell qualifizierter Kandidat wäre;
b. auf Frage, ob er im Vorfeld (in die Entscheidung) eingebunden gewesen sei, dies mit dem einschränkenden Zusatz – “eingebunden im Sinne von informiert” – bejahte;
c. auf Frage, ob er Wahrnehmungen zur Frage habe, wie der Aufsichtsrat besetzt wurde, und ob er in die Besetzung eingebunden war, ausführte, er wisse, dass es im Finanzministerium und im zuständigen Nominierungskomitee Gespräche und Überlegungen gegeben habe – er habe die Entscheidung nicht getroffen und er habe die Aufsichtsräte nicht ausgewählt, sondern wenn dann der Finanzminister bzw. das Nominierungskomitee;
d. auf Fragen zu einer Vereinbarung zwischen MMag. Thomas SCHMID und Mag. Arnold SCHIEFER meinte, das könne alles sein, er habe keine Ahnung, was die vereinbart hätten, ob das eine Personalagenda oder Budgetfragen betroffen habe.
Es besteht daher betreffend Sebastian KURZ der Verdacht des Vergehens der falschen
Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 3 StGB.“ (ebd.)

[2] „Zu meinem Arbeitsalltag möchte ich ausführen: Ich schreibe beziehungsweise bekomme jeden Tag hunderte Nachrichten. Ich habe im Normalfall – wenn ich nicht da bei Ihnen sein darf – zumindest zehn Termine pro Tag. Ich treffe jeden Tag Dutzende Menschen und ich bin in einer Situation, wenn ich bei mir die Türe nur zehn Zentimeter aufmache, dass vor meiner Bürotüre mehrere Mitarbeiter im Regelfall warten, die sagen, ‘das muss ich Dir kurz sagen, den Zettel brauchst Du da jetzt mit, der will einen Rückruf, der will eine Rückmeldung, der hat mir gesagt, ich soll Dir das ausrichten.’ Ich habe sozusagen einen solchen Overflow an Information, dass ich einfach um Verständnis bitte, dass auch nach langem Auseinandersetzen damit, ich Ihnen glauben kann, dass das vielleicht so stattgefunden hat, wie Sie dies glauben, aber ich Ihnen das nicht bestätigen kann. An andere Dinge erinnere ich mich mittlerweile ganz gut, nachdem ich das alles gelesen habe, aber dazu können wir ohnehin nachher kommen.“

[3] Dieser Schmäh ist ein wiederholter Topos seiner Verteidigung. Der Staatsanwalt stellt etwa eine Frage:

„Oberstaatsanwalt: Bezogen darauf quasi ‘Bitte noch abwarten, ich möchte noch einmal sprechen’? Beziehen Sie sich damit darauf?
Beschuldigter: Nicht ‘bitte Abwarten’, nein. Sie drehen mir schon wieder jedes Wort im Mund um, das ist ja unglaublich.
Richter: Ich habe jetzt kein Wortumdrehen wahrgenommen.“
Der Beschuldigte ist übrigens ein großer Wort-Umdreher vor dem Herrn; mit Vorliebe dreht er sein eigenes Wort um. Kurz wollte nachträglich seine Aussagen im U-Ausschuss ändern; die Tonaufnahme war dagegen: „Brisante Einwände gegen sein Ibiza-U-Ausschuss-Protokoll erhob Kanzler Kurz. An 15 Stellen wollte der ÖVP-Chef Änderungen, aber nach Überprüfung der Tonaufnahme wurden alle abgelehnt. An manchen Punkten versuchte Kurz sogar, ganze Wörter zu streichen oder zu ändern. Wien, 13. Oktober 2020“ (https://zackzack.at/2020/10/13/kurz-wollte-sein-protokoll-aendern-abgelehnt-ibiza-ausschuss/)

[4] Das Wort „nicht“ fehlt an dieser Stelle im pdf-Protokoll der Vernehmung, steht aber im Faksimile des Chatverlaufs.

0 Kommentare

Lascia un commento