Rassismus und Antirassismus: Herabwürdigung ohne Diskriminierung?

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Die „Political Correctness“,
die „Macht der Sprache“,
und was das mit Rassismus bzw. Antirassismus (nicht) zu tun hat
Herabwürdigung ohne Diskriminierung?
Der bisherige Stand der Auseinandersetzung: Rassismus war von mir definiert als die Einteilung der Menschheit in wertvolle bzw. minderwertige Kollektive, Menschensorten; und dass das etwas mit der deutlichen Hervorhebung eines jeweiligen Staatsvolkes zu tun hatdie Formulierung ist absichtlich ein wenig schwammig, denn das soll nun weiter diskutiert werden. So richtig virulent – das war das einleitende Beispiel – wird diese Distinktion im Zug einer Staatsgründung, wenn die neue Macht zwischen den „eigenen“, dem Menschenschlag, den sie als den ganz ihren definiert und auf diese Weise privilegiert, und dem sie dienen will, indem sie sich als Macht über diese Leute aufbaut – und allfälligen „anderen“ unterscheidet, nach welchen Kriterien auch immer, die auch noch auf dem neu abgegrenzten Territorium herummachen, aber weniger bis gar nicht erwünscht sind; und die dann als Minderheit oder gleich als staatenlos geduldet oder drangsaliert werden. Beispiel Kosovo.

Allerdings will die aufgeklärte europäische Politik und Öffentlichkeit heutzutage mit Rassismus dezidiert nichts am Hut haben. Dieser Terminus ist reserviert für frühere Praktiken, die heute als ebenso überwunden wie abstoßend gelten. In der Tat, die Menschenjagd auf Afrikaner, um sie als rechtlose Sklaven nach Amerika zu verfrachten, die ist vorbei. Damals hatte die Einführung des Kapitalismus in der Neuen Welt – wenn man so will, die erste Phase der „Globalisierung“ – zu einem gigantischen Aufschwung des Weltmarktes für Sklaven geführt: Es gab schlich zu wenig Arbeitskräfte für Plantagen und Bergwerke nicht nur in Nordamerika. Die Einwanderer aus Europa, die wollten es zu etwas bringen, und es war ihnen klar, dass das über solche Arbeitsplätze nicht zu machen ist, also: Go west, young man, sichere dir ein Stück Eigentum an Grund und Boden, und mach was draus! Daher wurden Sklaven importiert. Denn damals war der Gastarbeiter, der Migrant, der illegale Einwanderer, der Flüchtling noch nicht erfunden. Das ist heute ganz anders, heute kommen Arbeitswillige aus freien Stücken nach Norden, gezwungen nur von Not und Elend, und nicht mehr von „Sklavenhändlern“. Auch eine andere Etappe der Globalisierung, nämlich die Aufteilung ganzer Kontinente als Kolonien der schon etablierten kapitalistischen Mächte, samt Terror und Vertreibung mit nicht wenigen Massakern an Eingeborenen, die dabei im Weg waren und die deswegen offiziell als Untermenschen oder Wilde tituliert werden durften – auch diese Phase ist vorbei, die Kolonien sind mehr oder weniger blutig zu unabhängigen Staaten weiterentwickelt worden, aus denen sich, wie erwähnt, viele auf den Weg nach Norden machen, weil die nationale Unabhängigkeit als Anhängsel des Weltmarktes für die Bewohner so schwer auszuhalten ist. Der Kolonialismus ist vorbei, und die damalige Entdeckung eines feindlichen (jüdischen) Volkes im Inneren, wodurch das ordentliche (deutsche) Staatsvolk in Bedrängnis gekommen sei, eine Entdeckung, mit der der Nationalsozialismus seinerzeit Furore machte – die ist seit 1945 obsolet und gilt ohnehin als unpolitischer „Bruch“ oder „Unfall“ der deutschen Geschichte, noch „unverständlicher“ als Sklaverei oder Kolonialismus.

[Die bisher letzten Großtaten in Europa, die manchmal doch mit Rassismus und ethnischen Säuberungen und Verbrechen von Staats wegen identifiziert werden, das sind manche Gräueltaten während der Zerstörung Jugoslawiens im Zuge – schon wieder – der damaligen Staatsgründungen. Allerdings hat es die europäische Öffentlichkeit geschafft, diese Gräueltaten sowohl vom guten Zweck, dem sie dienten – noch einmal: Staatsgründungen –, und von der Beteiligung und Unterstützung maßgeblicher europäischer Mächte säuberlich zu trennen, und einseitig der widerspenstigen serbischen Seite zuzurechnen. Dabei hat die Position der EU, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht der jugoslawischen Völker anerkannt und ins Recht gesetzt hat, als auch ausgerechnet die innerjugoslawischen Grenzen der früheren Teilrepubliken als die neuen Grenzen der neuen Staaten diktiert hat – die hat den damaligen Gemetzeln viel Anreiz und moralisches Material geliefert, auf das sich alle Parteien wahlweise berufen konnten: Die Siedlungsgebiete der Völker und die innerjugoslawischen Grenzen waren nicht deckungsgleich, so sahen die sich völkisch verstehenden Parteien aufgefordert, Volk und Raum zur Deckung zu bringen, durch Vertreibungen, Terror und Massaker. Alles das sachgerecht, denn jeder Angehörige eines anderen Volkes – gleichgültig, ob sich das jeweilige Individuum so versteht oder nicht – verkörpert aus der Sicht solcher Staatsgründer den Willen und das Recht auf einen anderen Staat, ist also ein Todfeind. Ein Ergebnis dieses europäischen Eingreifens gilt seit 20 Jahren als Absurdität: In Bosnien-Herzegowina gilt ganz konträr zu Ex-Jugoslawien das Zusammenbleiben verschiedener Ethnien als ein Muss. Dort dürfen die drei Teil-Kollektive das nicht, was zumindest zwei davon wollen und was in Jugoslawien unbedingt sein musste, damals: die Trennung ist denen verboten. Ein irgendwie gearteter politischer Wille zu einem Staat Bosnien-Herzegowina ist nicht absehbar, politisch-militärische Gewalt ist nur auf Seiten der Aufseher vorhanden, also vertritt ein sog. „Hoher Repräsentant“, quasi ein von Europa eingesetzter Diktator, einen Staat, den keines der beteiligten Völker will – weil auch hier unbedingt das europäische Diktat gelten muss. Aber alle Gräuel und alle rassistischen Massaker gehen im Nachhinein auf das Konto derer, die sich dem Diktat der europäischen Vernunft widersetzt haben.]

Auch dort, wo man heute der Kategorie des „lebensunwerten Lebens“ leibhaftig begegnet, nämlich im „Friedhof Mittelmeer“, wie der Franziskus in Rom sagt, auch dort ist ein offenes Bekenntnis der europäischen Staaten zu den eigenen Taten nicht zu haben. Keiner wird offensiv und erklärt diejenigen, die man absaufen lässt, für minderwertig und insofern keinen Aufwand wert, auch wenn das der praktizierte Standpunkt ist. Sogar da gibt es Versuche, das Ersaufen-Lassen letztlich irgendwie als im Interesse der Ersoffenen darzustellen:

„Die EU-Marinemission habe letztlich dazu geführt, dass mehr Menschen im Mittelmeer gestorben seien, ‘weil immer mehr Migranten durch die Aussicht auf Rettung angezogen wurden’, argumentiert Kurz.“ (Standard 4.2.2020)

Die EU soll sie absaufen lassen, um dadurch diejenigen zu retten, die dadurch abgeschreckt werden und daher gar nicht erst versuchen, aus ihren unerträglichen Lebensumständen abzuhauen – so dass Europa diese erfolgreich abgeschreckten Flüchtlinge im weiteren Verlauf auch nicht mehr absaufen lassen muss, wodurch sie erfolgreich gerettet wären. Der triviale Grund der Absage – „wir“ haben sie nicht bestellt, brauchen sie nicht, wollen nichts mit ihnen anfangen, sie sind lästig – lässt mithin durchaus eine moralische Einkleidung zu: „Wir“ handeln beim Ersaufen-Lassen im wohlverstandenen Interesse der Flüchtlinge! Ekelhaft? Kann sein, aber man kann dem entnehmen, wie wenig geistiger Aufwand für so eine Moral nötig ist; und wenn sich Flüchtlinge nicht abschrecken lassen – sind sie dann nicht endgültig unbelehrbar und selbst schuld?

Die existentielle Unterscheidung zwischen der „eigenen“ und „anderen“ Menschensorten, die während der Gründungsphase zugespitzt und feindselig abgewickelt wird, die endet nicht mit der Saturiertheit neuer Souveräne. Im Mittelmeer zeigt sie sich radikal und tödlich, im staatlichen Alltag vergleichsweise zivilisiert. Die sachgerechte Behandlung ankommender Menschen von außerhalb, also von Leuten, die im Ausgangspunkt definitiv nicht zu den „eigenen“ gehören, beginnt schon mit der entscheidenden Frage, ob solche „anderen“ überhaupt hereindürfen, das je eigene Territorium überhaupt betreten dürfen. Die Antwort richtet sich strikt und ausschließlich nach dem Interesse oder eben Desinteresse der jeweiligen Macht an der Brauchbarkeit der potenziellen Ankömmlinge für die eigenen bzw. für die im Land gültigen Interessen. Daran bemessen sich die Rechte, die Leuten von außerhalb zugestanden werden oder eben nicht.

[Nach ihrem Rechtsstatus unterscheiden die europäischen Ordnungen zwischen den „eigenen“ Inländern; dazu kommen EU-Bürger mit der Niederlassungsfreiheit, die sich also im EU-Raum bewegen und Geld verdienen dürfen, allerdings mit Einschränkungen bei der Berufsausübung und im Sozialbereich; dann reguläre Angehörige dritter Staaten mit durchaus unterschiedlichen, abgestuften Berechtigungen; und dann Flüchtlinge in wieder differenzierten Kategorien, je nach Stand des Verfahrens, und schließlich sogenannte „Illegale“, die auf dem jeweiligen Territorium völlig unerwünscht und unberechtigt sind, und das auch zu spüren kriegen.]

Nach ihren Funktionen sind da einmal Touristen zu nennen, die werden durch Werbemaßnahmen extra angelockt, sie sollen ihr Geld mitbringen und im Land lassen, dann wieder heimfahren, neues verdienen und wieder kommen – denn arbeiten dürfen sie hier nicht, ihr Aufenthalt ist außerdem befristet, und sie müssen genug Geld mitbringen, um ihre Heimkehr zu finanzieren. Solange das zufriedenstellend läuft, wird nicht übermäßig kontrolliert, aber auch ein als Tourist ins Land gekommener Mensch kann gegen seine darin enthaltenen Pflichten verstoßen.

Dass Investoren willkommen sind, die ihr Geld hier arbeiten lassen wollen, indem sie andere Leute arbeiten lassen, ist ohnehin selbstverständlich. Aber nicht nur fremder Reichtum, auch fremde Armut ist durchaus willkommen – willkommen ist ev. übertrieben – aber jedenfalls geduldet. Während der Anfänge der Benutzung von Gastarbeitern wurden in der Türkei und im damaligen Jugoslawien sogar Arbeitskräfte angeworben, die bei sich daheim wenig Gelegenheiten hatten, sich nützlich zu machen.

Dass Flüchtlinge inzwischen in höchstem Maß unerwünscht sind, ist bekannt, der Friedhof im Mittelmeer wurde erwähnt – vielleicht ist angesichts dessen eine Erinnerung daran angebracht, womit man es da zu tun hat. Der frühere moralische Nutzen von Asylwerbern und Flüchtlingen – sie sind das Material, mittels dessen der asylgewährende Staat sein abwertendes Urteil über auswärtige Verhältnisse vorträgt, ein Feindbild auf Vorrat sozusagen, mit mehr oder auch weniger praktischen Konsequenzen, die sich alle nicht aus der schlechten Behandlung „der Menschen“ vor Ort ergeben, sondern aus der jeweiligen imperialistischen Agenda –, dieser Nutzen hat sich ziemlich erledigt. Vor allem durch die erwähnte Herkunft aus den vielen westlichen Hinterhöfen in Afrika und Asien, wo das Elend so viele in Bewegung setzt. Zumindest die historisch etablierte frühere Verwendung von Flüchtlingen über einige Jahrzehnte gegen den „Osten“ zielte schließlich darauf, ein feindliches System an den Pranger zu stellen, moralisch zu diskreditieren – und nicht das eigene. Daher stammen auch die Konjunkturen des Flüchtlingsbetreuungswesens, die vorhandene oder fehlende moralische Brauchbarkeit von Asylwerbern. Aktuell daran zu beobachten, wenn original weißrussische oder andere Flüchtlinge aus Weißrussland ins Baltikum oder nach Polen fliehen wollen: Um eine vorzeigbare Leichtathletin aus Belarus gab es während der Olympischen Spiele einen regelrechten Wettbewerb der asylgebenden Staaten, während die polnischen Behörden keine Journalisten in das Grenzgebiet lassen wollen, in dem sie Flüchtlinge nach Belarus zurückschieben. Das Asylwesen gilt inzwischen als Fehlkonstruktion auf Basis internationaler Abkommen wie der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, durch deren Aufkündigung sich der österreichische Staat leider aus dem Konzert der nach Eigendefinition „zivilisierten Mächte“ verabschieden würde.

So könnte eigentlich alles seine schönste Ordnung haben. Zwar tummeln sich auf dem österreichischen Staatsgebiet sehr unterschiedliche Menschenkategorien, Inländer einerseits und dann diverse Abstufungen von Ausländern, die in den Genuss höchst unterschiedlicher Berechtigungen gelangen – aber mit ungehöriger Privilegierung bzw. Diskriminierung beim Wahlrecht oder im Sozialrecht oder schon bei der Aufenthaltsbewilligung kann das nichts zu tun haben. Denn diese Privilegierungen und Diskriminierungen sind erstens streng rechtsstaatlich von Gesetzes wegen eingerichtet und ausdifferenziert, und sie gehorchen zweitens einem durchgängigen Funktionalismus, leiten also die minderen Rechte und vermehrten Pflichten der Fremden aus dem Interesse oder Desinteresse des österreichischen Staates an ihnen ab, ohne ihnen offiziell ihre Minderwertigkeit zu bescheinigen. So hat sich aus einem positiven Interesse an Fremden eine eigene Spezies im Land etabliert – die Leute mit „Migrationshintergrund“, übrigens eine Kategorie der Ahnenforschung. Unsachliche Diskriminierungen, womöglich rassistisch inspiriert, liegen also per definitionem nicht vor, und die vollen Bürgerrechte könnten die Betroffenen ohnehin dort genießen, wo sie herkommen, aber nicht mehr zurückwollen oder nicht mehr zurückkönnen.

Allerdings: Obwohl alle hier „Aufhältigen“ von Rechts wegen genau das kriegen oder nicht, was ihnen von Rechts wegen zusteht oder nicht, hält noch jede Regierung es für dringend nötig, allen Anwesenden permanent den entscheidenden Unterschied zwischen „Uns“ und den „anderen“ in Erinnerung zu rufen, ein nationales „Wir“-Bewusstsein zu pflegen. Es geht darum, dieses „Wir“ ständig abgrenzend präsent zu halten, wobei die genauen Grenzen zwischen „Uns“ und den „anderen“ durchaus anlassbezogen und flexibel gehandhabt werden, die sachlich maßgebliche Staatsbürgerschaft muss da nicht bei jeder tagesaktuellen Anwendung die Leitlinie sein – auch die Religion oder Kultur oder Sprache taugen schon mal zur Kennzeichnung und Bebilderung der Abgrenzung. Entscheidend ist auf alle Fälle die ständige Betonung dieser Differenz mit einem eindeutigen moralischen Gehalt, dass nämlich „Wir“ auf alle Fälle die sittlich Überlegenen sind, und daher berufen, über „die anderen“ zu richten, und schonungslos deren Defizite zu brandmarken. Mal wollen welche ins „Sozialsystem“ einwandern, wollen sich nicht „integrieren“, sind Anhänger einer „politischen“ Religion, oder einer fragwürdigen „Kultur“. So ist eine Distinktion zwischen den Wertvollen aus dem Staatsvolk, und den Minderwertigen, die auch hier leben dürfen, ständig präsent – auch wenn so hässliche Bezeichnungen wie wertvoll und minderwertig sich nicht gehören, weil sie „Uns“ an eine „unselige“ Vergangenheit erinnern, an die „Wir“ zu Nationalfeiertagen so gern erinnern, aber um „Uns“ zu feiern.

Ein Beispiel aus dem Privatleben für diese Hetze; es geht um die politisch erwünschte Interpretation der verbreiteten Gewalt gegen Frauen anlässlich einiger spektakulärer Fälle von Mord und Totschlag. Die aktuelle Frauenministerin besticht durch ihre Anstrengungen zur Ehrenrettung einheimischer Täter, wenn sie ankündigt, die Motive der Täter erforschen zu lassen, obwohl sie die schon gut kennt: Es handelt sich um „psychische Störungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch und … patriarchale Ehrkulturen, die wir in Österreich nicht haben wollen“. (Der Standard 04.05.2021) Wenn einer von uns „seine“ Frau umbringt, ist er gestört oder besoffen, die anderen hingegen, die sind „kulturell“ so! Oder die im Grunde genommen kreuzbraven Eingeborenen nehmen sich ein schlechtes Beispiel, wie von einer Kollegin zwei Jahre vorher festgestellt. Die wurde damals in einer TV-Diskussion gefragt, „ob sie folgende Aussage tatsächlich ernst meint: ‘Man gewinnt den Eindruck, dass hier Nachahmungstäter am Wort (sic) sind, Menschen, die sich in dieser schrecklichen Wertehaltung wohl bestätigt fühlen. Offensichtlich ist die Hemmung, gegen Frauen vorzugehen, bis hin zum Mord, gesunken.’ … ‘Meinen Sie das ernst, dass ein Österreicher eine Frau ermordet, weil Flüchtlinge hier sind?’ Edtstadler meint es ernst. Sie schwurbelte über Erkenntnisse der Kriminologie und über den Werther-Effekt. Was hängenblieb: In Osterreich gibt es keine patriarchalen Strukturen, alles ist importiert.“ (Der Standard 21.01.2019).

[Zusatz: Es entbehrt da nicht einer gewissen Ironie, was der österreichische Verfassungsschutzbericht 2018 im Abschnitt Rechtsextremismus festhält:

„Von Teilen rechtsextremer Szenen, Bewegungen und Gruppierungen wird u.a. die Position vertreten, dass das ‘eigene Volk’ zu keinen Verbrechen fähig ist. Dagegen werden Gewalt- oder Sexualverbrechen, die beispielsweise von Migranten oder Personen mit Asylstatus begangen werden, in einschlägigen (Online-)Publikationen bzw. in sozialen Medien soweit instrumentalisiert, dass strafrechtsrelevante Tathandlungen ausnahmslos von diesen verübt werden können.“ (Verfassungsschutzbericht 2018 (2019) Wien. Bundesministerium für Inneres S. 31)

So der damalige Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums über die damalige Staatssekretärin im Innenministerium. Stimmt, zum rassistischen Ideal der homogenen Volksgemeinschaft gehört in der Tat die Vorstellung, dass diese Individuen sittlich und kulturell übereinstimmen, deswegen mental und moralisch verbunden sind, daher „alle an einem Strang“ ziehend eine „Gemeinschaft“ bilden – eine nicht wirklich zur kapitalistischen Konkurrenz- oder „Ellenbogengesellschaft“ passende Vorstellung –, und also Eingeborene von ihrer Identität her gar nicht anders können, als generell ein umfassendes positives soziales Miteinander auszuleben. Übergriffe, Gemeinheiten, Vergewaltigungen bis zu Mord und Totschlag müssen daher irgendwie „von außen“ kommen. Die Sottise der damaligen Staatssekretärin fügt sich in eine Selbstcharakterisierung des vorigen Bundeskanzlers, die inzwischen unter dem Stichwort „Normalisierung des Rechtsextremismus“ diskutiert wird:

„In dem Gespräch wurde auch Bezug darauf genommen, dass Kurz kürzlich gesagt hatte, dass seine Ideen vor drei Jahren noch als rechtsextrem gegolten hätten und nun umgesetzt würden. Das sei, so Kurz, keineswegs beunruhigend: Für ihn zeige das, dass damals viele naiv gewesen seien und diese nun zugeben müssten, falsch gelegen zu sein. Dieser neue Weg sei ‘richtiger und menschlicher’, was sich auch darin zeige, dass die Zahl der Toten im Mittelmeer massiv zurückgegangen sei.“ (Gespräch in der ZIB 2, September 2018 auf: https://orf.at/stories/3027361/)

Natürlich beunruhigen rechtsextreme Ideen keinen, der sie vertritt, und Einwände gegen „Rechtsextremismus“ sind einfach „naiv“, spätestens wenn der Rechtsextremismus gängige Praxis ist! Da ist der Verfassungsschutzbericht nicht mehr auf der Höhe der Zeit: Türkis verschiebt den Rechtsextremismus in Richtung Normalität – und gegen die Normalität kann es bekanntlich keine Einwände geben! Zusatz Ende.]

In dieser Diskrepanz – einerseits die ständige, manchmal an- und abflauende Hetze gegen Leute mit einer Kultur, die „wir in Österreich nicht haben wollen“, andererseits die dauerhafte Präsenz dieser herabgewürdigten Abteilung mit Migrationshintergrund, ohne die übrigens ganze Branchen zusammenbrechen würden –, in dieser Diskrepanz bewegt sich als politische Kraft die FPÖ, und im normalen Leben der sog. „Alltagsrassismus“, zu dem sich selten wer bekennen mag: „Alle sind gegen Rassismus, aber wenn du ihn erlebst, ist niemand da?“ (Plakattext)

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