Entschließungsantrag im Tierschutzausschuss am 9. Dezember 2021

Podcast
Tierrechtsradio
  • 2021-12-10_tierschutzausschuss
    56:52
audio
49:38 min.
Pelzkampagne
audio
46:13 min.
Singvogelfang
audio
57:02 min.
Ein Interview mit Bettina Balàka
audio
56:57 min.
Tierschutzunterricht an den Schulen
audio
49:09 min.
Bären
audio
56:56 min.
Neuigkeiten vom Volksgegehren für ein Bundesjagdgesetz
audio
48:44 min.
Wie entwickelt sich der Veganismus in Österreich?
audio
56:54 min.
Aktion: In einer Vollspaltenboden Schweinefabrik
audio
49:27 min.
Tiertransporte in die Türkei und die neue Verordnung
audio
56:54 min.
Bericht von der Internationalen Tierrechtskonferenz in Luxembourg

Aktivisten analysieren den Inhalt und die tatsächliche Bedeutung dieses Antrags.

In Hinsicht auf Schweine, die auf Vollspaltenböden leben müssen bedeutet das, dass sie ab 1. Jänner 2023 bis zu (!) 20 Prozent mehr Fläche haben sollen. Das wären im besten Fall 0,65 m² statt 0,55 m² pro Schwein. Eine lächerlich winzige Änderung. Darüber hinaus sollen sie einen Liegebereich haben, in dem nur bis zu 10 Prozent Spalten sein dürfen. Das meint, dass 10 Prozent der Gesamt-Liegefläche Spalten sein dürfen und nicht, dass 10 Prozent der Fläche als Spaltenboden ausgteführt sein dürfen. Abgesehen davon soll es mehr Beschäftigungsmaterial geben. Allerdings steht nichts von Stroh im Text. Diese minimalen Änderungen können wohl kaum die Lebensqualität der Schweine verbessern.

Allerdings werden in dem Entschließungsantrag auch Regeln für die Haltung und den Transport anderer Tierarten vorgeschlagen. Was ist aus Tierschutzsicht davon zu halten?

Napsat komentář