Entschließungsantrag im Tierschutzausschuss am 9. Dezember 2021

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In Hinsicht auf Schweine, die auf Vollspaltenböden leben müssen bedeutet das, dass sie ab 1. Jänner 2023 bis zu (!) 20 Prozent mehr Fläche haben sollen. Das wären im besten Fall 0,65 m² statt 0,55 m² pro Schwein. Eine lächerlich winzige Änderung. Darüber hinaus sollen sie einen Liegebereich haben, in dem nur bis zu 10 Prozent Spalten sein dürfen. Das meint, dass 10 Prozent der Gesamt-Liegefläche Spalten sein dürfen und nicht, dass 10 Prozent der Fläche als Spaltenboden ausgteführt sein dürfen. Abgesehen davon soll es mehr Beschäftigungsmaterial geben. Allerdings steht nichts von Stroh im Text. Diese minimalen Änderungen können wohl kaum die Lebensqualität der Schweine verbessern.

Allerdings werden in dem Entschließungsantrag auch Regeln für die Haltung und den Transport anderer Tierarten vorgeschlagen. Was ist aus Tierschutzsicht davon zu halten?

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