Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und Erneuerbare Energie-Gemeinschaften (EEG)
Hinter dieser etwas sperrigen Formulierung steht ein ganzes Gesetzes-Paket welches am 7. Juli im Parlament beschlossen wurde. Für uns sind speziell die „Erneuerbare Energie-Gemeinschaften“ interessant. Erstmalig wird uns damit ermöglicht den Überschuss Strom der PV Anlage dem Nachbar zu liefern/zu verkaufen und nicht wie bisher notwendigerweise dem Stromlieferanten.
Was bringt das?
Strom, der aus dem Netz bezogen wird, kostet mit allen Nebengebühren ca. 20 ct/kWh. Für das Einspeisen von Überschussstrom erhält man üblicherweise zwischen 4 und 7 ct/kWh. Je nach Vertrag und Strom-Lieferanten. Trifft man sich hierbei „in der Mitte“ dann haben sowohl der PV-Anlagen Betreiber als auch der Nachbar einen Vorteil. Der eine erhält mehr für seinen Strom, der andere hat einen günstigeren Bezugspreis. Somit ergibt sich eine echte Win-Win-Situation!