Inklusionsmahnwache in Linz

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Am 28. September gab es österreichweit Demonstrationen und Mahnwachen für die Inklusion von behinderten Menschen. Vom Behindertenrat initiiert, war der Auslöser für die Demos, dass behinderte Menschen nicht ausreichend in die Entscheidungen der Regierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) eingebunden wurden. Dieser wurde am 6. Juli trotz zahlreicher Kritik vom Ministerrat beschlossen.

Menschen sind auf die Straße gegangen um Inklusions-Maßnahmen wie die Umsetzung barrierefreier Gebäude, ein inklusives Bildungssystem und existenzsichernde Arbeit und Lohn statt Taschengeld einzufordern. In Linz wurde die Mahnwache von Fokus Mensch organisiert. Auf dem Landhausplatz in Linz haben sich über 100 Menschen versammelt. Sie haben Transparente hochgehalten und mit Pfeifen lautstark ihren Unmut kundgetan. Aylin Yilmaz war bei der Mahnwache dabei und hat mit verschiedenen Teilnehmenden darüber gesprochen, was sie von der Regierung fordern und welche Behinderungen sie im Alltag erleben. Unter ihnen war der Geschäftsführer von Fokus Mensch, Michael Leitner und Vertreterinnen vom Familiennetzwerk Downsyndrom.

Ursula Fehringer, die Obfrau vom Familiennetzwerk Downsyndrom kritisiert die Praxis scharf, dass behinderte Menschen ein „Taschengeld“ bekommen, statt richtigen Lohn:

Warum Menschen mit Beeinträchtigung nur Taschengeld statt Lohn bekommen? Das kann man eigentlich nicht erklären, weil es für mich nicht logisch nachvollziehbar ist. Weil sie genau so arbeiten wie alle anderen auch. Ich kenne eine Dame mit 44 Jahren, die arbeitet seit 22 Jahren in der Lebenshilfe und sie bekommt 38 Euro. Aber nicht am Tag. Im Monat. Und das muss geändert werden! Sie sind nicht pensionsversichert. Sie haben kein Anrecht auf irgendetwas. Das kann so nicht weitergehen.

Alle Personen, die an diesem Tag mit Radio FRO gesprochen haben, haben betont, wie wenig die Belange und Forderungen von behinderten Menschen in der Öffentlichkeit Gehör finden. Verstöße gegen das Behindertengleichstellungsgesetz werden wie Kavaliersdelikte behandelt.

Hans Dirnberger, der im Rollstuhl sitzt kann viel über fehlende Barrierefreiheit berichten. Es stört ihn sehr, dass viele Konzerte nicht zugänglich sind für ihn. Dirnberger kennt sich auch gut mit dem Gesetz aus, er erzählt, was passieren kann, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird:

Wenn jetzt ein Gebäude, wo öffentliche Dienstleistungen angeboten werden, wenn das nicht barrierefrei gestaltet ist, dann kann ich beim Bundessozialamt eine Schlichtung beantragen. Dort wird dann entschieden, wird das gerichtet im guten Einvernehmen oder nicht. Und wenn nicht, kann ich klagen. Und dann gibt es, ich weiß nicht, der allgemeine Strafsatz sind etwa 1.000 Euro.

Links:
Behindertenrat
Fokus Mensch
Familiennetzwerk Downsyndrom

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