Das Thema war das Österreichische Rechtswesen.
Unter anderem wurden folgende Fragen von Frau Mag.a. Katharina Lehmayer beantwortet:
- Wie kam es zu einem Rechtswesen?
- Was ist das sg. Bürgerliche Recht?
- Gilt heutzutage noch das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches 1812 in Kraft getreten ist und auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises ist?
- Was ist Bundesrecht, Landesrecht, Gemeinderecht?
- Was verstehen wir unter Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)?
- Was ist die Aufgabe des BM für Justiz?
- Wie wirkt sich die Mitgliedschaft in der Europ. Union auf das österr. Rechtswesen aus?
- Als wie lauter kann man das Wirken der Rechtsinstitutionen bezeichnen?
- Wie sieht der Alltag einer Landesgerichtspräsidentin aus? Was sind deren speziellen Aufgaben?
- Wie verhält sich ein Richter, ein Anwalt, ein Advokat persönlich zu den ihm/ihr übertragenen „Fällen”? Kann der Richter jeweils den neutralen Blick aufrechterhalten? Gibt es ein „Herz” im Rechtswesen, das ja im Grunde den sozialen Verkehr von Mensch zu Mensch regelt?
Etliche unbekanntere Fakten aus dem Bereich der Jurisprudenz wurden von Frau Mag.a. Katharina Lehmayer dem Rahmen entsprechend ausgeführt.