Das Thema war das Österreichische Rechtswesen.
Unter anderem wurden folgende Fragen von Frau Mag.a. Katharina Lehmayer beantwortet:
- Wie kam es zu einem Rechtswesen?
- Was ist das sg. Bürgerliche Recht?
- Gilt heutzutage noch das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches 1812 in Kraft getreten ist und auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises ist?
- Was ist Bundesrecht, Landesrecht, Gemeinderecht?
- Was verstehen wir unter Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)?
- Was ist die Aufgabe des BM für Justiz?
- Wie wirkt sich die Mitgliedschaft in der Europ. Union auf das österr. Rechtswesen aus?
- Als wie lauter kann man das Wirken der Rechtsinstitutionen bezeichnen?
- Wie sieht der Alltag einer Landesgerichtspräsidentin aus? Was sind deren speziellen Aufgaben?
- Wie verhält sich ein Richter, ein Anwalt, ein Advokat persönlich zu den ihm/ihr übertragenen « Fällen »? Kann der Richter jeweils den neutralen Blick aufrechterhalten? Gibt es ein « Herz » im Rechtswesen, das ja im Grunde den sozialen Verkehr von Mensch zu Mensch regelt?
Etliche unbekanntere Fakten aus dem Bereich der Jurisprudenz wurden von Frau Mag.a. Katharina Lehmayer dem Rahmen entsprechend ausgeführt.