Das Sterbeverfügungsgesetz ermöglicht unheilbar Kranken oder durch schwere Krankheit dauerhaft beeinträchtigen Personen unter bestimmten Voraussetzungen, ihr Leben nach einem freien und selbstbestimmten Entschluss zu beenden.
Sowohl juristisch, als auch moralisch ist dieses Thema sehr vielschichtig und komplex und gesellschaftlich viel diskutiert.
Dr. Stephanie Merckens war auf Einladung des katholischen Bildungswerkes im freistädter Pfarrhof zu Gast und referierte unter dem Titel: „Wenn Menschen (nicht) sterben wollen“ über die rechtliche Situation in Österreich in Bezug auf assistieren Suizid und das Sterbeverfügungsgesetz in Österreich.
Dr. Stephanie Merckens ist ausgebildete Rechtsanwältin und leitet den Bereich Politik im Institut für Ehe und Familie (IEF) der Bischofskonferenz.
Der Vortrag fand am 15. März 2023 im Pfarrhof Freistadt statt.