Welche Abstände muss ein Betriebsbaugebiet zu Wohnsiedlungen einhalten? Darf auf Grünland ein Schwimmbecken gebaut werden? Ist eine Diskothek im gemischten Baugebiet zulässig? Diese und ähnliche Fragen zeigen, dass für Bürgerinnen und Bürger die Raumordnung auf Gemeindeebene am spürbarsten ist. Aber wie ordnen Gemeinden eigentlich ihre (Lebens-)Räume? Ein Planungsinstrument für die Raumordnung der Gemeinde ist der Flächenwidmungsplan. Er besteht aus dem örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) und dem Flächenwidmungsteil und ist auf einen Planungszeitraum von zehn Jahren auszulegen. Er gründet sich rechtlich auf das Oö. Raumordnungsgesetz das 1994 erlassen wurde, weshalb — nach zehn Jahren — die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und ÖEK, jetzt in vielen oberösterreichischen Gemeinden ansteht.
Was bedeutet es eigentlich Räume zu ordnen, wohin können sich ganze Ortschaften entwickeln und inwiefern betrifft es jeden einzelnen von uns, was der Gemeinderat diesbezüglich entscheidet? Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, hat Iris Kästel, Redakteurin der Reihe „Radio mit Leichtigkeit“ im Freien Radio Salzkammergut, Diplom Ingenieurin MA MSc Ursula Mollay in ihre Sendung eingeladen. Mollay ist Mitarbeiterin des Österreichischen Instituts für Raumplanung (ÖIR) und gibt Auskunft darüber, weshalb es wichtig ist sich über die Ordnung der (Lebens-)Räume Gedanken zu machen.