Die Abschottungsreform des Asylwesens

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Die Abschottungsreform des europäischen Asylwesens

Soviel Einigkeit ist selten. Alle, wirklich alle in europäischer Politik und Öffentlichkeit sind sich einig im Befund von der Unhaltbarkeit das bisherigen „kaputten“ Asylwesens, speziell angesichts einer neuen „Flüchtlingskrise“. Die Umsetzung fällt allerdings ungemein schwer – so wird man inzwischen hauptsächlich über die Probleme der europäischen Entscheidungsfindung informiert. Das alte Asyl- und Flüchtlingsrecht mit dem Individualrecht, immerhin einen Antrag stellen zu dürfen und die eigene Schutzwürdigkeit prüfen zu lassen, das passt offensichtlich nicht mehr in die heutige politische Landschaft. Warum? Und warum wird es nicht einfach weggeschmissen? Aktuell bebildert wird die europäische „Notlage“ gern mit den auf Lampedusa ankommenden Flüchtlingen und deren Menschenschlangen, wenn die sich bei der Registrierung anstellen. Und da hätten wir schon eine Lüge.

Es gibt nämlich wertvolle und minderwertige Flüchtlinge – der übliche Flüchtlingsrassismus ist also stillschweigend unterstellt. Die Flüchtlinge aus der Ukraine sind in Österreich umbenannt worden – „Vertriebene“ heißen sie –, um sie vom ordinären Flüchtlingsgesocks aus Syrien, Afghanistan und Afrika zu unterschieden; sie müssen sich nicht der Prozedur des individuellen Antrags unterziehen; sie sind privilegiert, was den Zugang zum Arbeitsmarkt betrifft; und sogar die zeitweilige Rückkehr bzw. das Pendeln zwischen der Ukraine und Westeuropa wird zumindest billigend in Kauf genommen, was ansonsten gern mit der Forderung nach Aberkennung des Flüchtlingsstatus quittiert wird. In der Ausmalung einer „Invasion“ durch Flüchtlingsmassen kommen die Ukrainer nicht vor. Warum das?

Der Unterschied hängt ganz offenbar nicht an den jeweiligen Sorgen und Notlagen der Leute, bei den Ukrainern werden diese schließlich nicht überprüft. Was sonst? Nun, die Ukraine ist im Krieg gegen Russland, und dieser Krieg ist – aus europäischer Sicht – „unser“ Krieg. Europa ist als Kriegspartei beteiligt, einige Staaten der EU liefern Waffen und bilden Soldaten aus, und die EU als Ganzes spendiert Geld, hält den ukrainischen Staat überhaupt zahlungsfähig. Unmittelbar gegen Russland führt die EU einen Wirtschaftskrieg. Die ukrainischen Flüchtlinge sind also nicht nur die leibhaftigen Zeugen für Russlands Verbrechen und für die Berechtigung des ukrainischen Stellvertreters zum Kriegführen; sie sind ein Stück praktischer Betreuung des Hinterlands der Front, „unserer“ Front. Als ein Element im Rahmen einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Staaten ist und bleibt Flüchtlingsbetreuung und Asyl jedenfalls angesagt.

Zumindest bei Syrern und Afghanen steht zwar fest, dass sich in ihren Heimatländern ganz schlimme Unrechtsregimes an der Bevölkerung vergehen. Allerdings wollen „wir“ – alias „der Westen“ bzw. „Europa“ – aktuell keinen besonderen Handlungsbedarf unsererseits geltend machen, „wir“ sehen keinen Kriegsbedarf; „wir“ haben noch nicht einmal bevorzugte Oppositionsgruppen auserkoren und aufgepäppelt, die „unsere“ ganz gerechte Sache ordentlich militant gegen die dortigen Machthaber durchkämpfen sollen, und die deswegen unsere Waffen und unser Geld verdienen. Jens Spahn, ehemaliger deutscher Gesundheitsminister und stv. Vorsitzender der CDU, hat sich in einem Interview mit dem Kurier folgendermaßen positioniert:

Frage Kurier: „Sollte Afghanistan ein sicheres Herkunftsland werden?“ Antwort Spahn: „Das wird man sich anschauen müssen. Wir werden akzeptieren müssen, dass wir die Missstände der Welt nicht durch Migration nach Europa lösen können. Wir werden uns auf andere Weise politisch um Afghanistan und die Missstände vor Ort kümmern müssen.“ (Kurier 28.9.2023)

Ich übersetze das mal: „Wir“, alias „der Westen“ bzw. „die EU“, sind selbstverständlich nach wie vor für Afghanistan zuständig, „wir“ ernennen uns selbst zur Aufsicht, über Afghanistan und auch über den Rest der Welt. Dass „wir“, die Ober-Imperialisten, „Missstände“ zu diagnostizieren und zu beheben haben – vor Ort –, das bedarf keiner Begründung, das ist einfach so. Und weil das so ist, können wir auf Menschenmaterial aus Afghanistan, das „unsere“ Berechtigung beglaubigt, im Namen der „Menschen vor Ort“ zuzuschlagen, sobald „uns“ danach ist – darauf können „wir“ auch gern verzichten. Derzeit. Zur Erinnerung: Afghanistan, einschließlich der Menschen „vor Ort“, darunter viele Frauen, wurde von den USA unter den Präsidenten Trump und Biden buchstäblich, also wörtlich zu verstehen, an die Taliban übergeben. Es ist eben eine Sache, ein Feindbild zu basteln und dafür die Lage der Frauen in Afghanistan auf ekelhafte Weise zu benutzen – der tatsächlich Umgang des Imperialismus mit solchen Gegenden bestimmt sich anders: Nein, die Armee der Vereinigten Staaten ist keine weltweit operierende Frauenbefreiungsbewegung – mit leider „typisch männlichen Schwächen“ … Und wenn Afghanistan, in der Logik von Spahn, mal zum „sicheren Herkunftsland“ erklärt wird, welche „Missstände“ sollte es denn dann dort noch geben, falls „wir“ wieder doch hin wollen? Da wird den Interessenten wie Herrn Spahn schon etwas einfallen. Die Lage der Frauen etwa.

Das Asylrecht:
Ein Verhältnis zwischen Staaten

Wie verhält sich der allseits angemeldete Reformbedarf zur bisherigen Handhabung? Die klassische Bestimmung des Deutschen Grundgesetzes – „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ – schließt naturgemäß die Notwendigkeit ein, jeden Antrag zu überprüfen, ob tatsächlich „politische Verfolgung“ vorliegt. Dieses Recht bzw. die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Konvention wird genau definierten Ausländern zugestanden. Damit wird ein Einwand ausgedrückt, ein Vorbehalt gegen den Gebrauch der Staatsmacht von missliebigen ausländischen Staaten. In Form der Gewährung von Asyl für „rassisch, religiös oder politisch“ etc. – gesagt sein soll: zu Unrecht – Verfolgte, anstatt ihrer Auslieferung als im Ausland gesuchte Verbrecher oder Terroristen, was schließlich auch vorkommt, so kritisiert ein Staat einen anderen. Die mit Asyl ausgestatteten „Verfolgten“ sind Material dieser Anfeindung. Damit bestimmt das „Asylland“, wer zu Recht bzw. zu Unrecht verfolgt wird, und nicht etwa Amnesty International oder die Verfolgten selbst. Staaten beurteilen auch auf diese Weise die Maßnahmen von ihresgleichen, und je nachdem, ob es ein befreundeter Staat ist oder nicht, sind Oppositionelle bekanntlich einmal „Terroristen“, ein andermal auch „Freiheitskämpfer“ oder wenigstens „Rebellen“, oder eben die „Zivilgesellschaft“. Es geht also nicht darum, ob und warum Ausländer von ihrer jeweiligen Obrigkeit drangsaliert und terrorisiert werden, es geht darum, ob das von einem anderen Staat gebilligt wird oder nicht. Gebührt den kriminalisierten „Klimaklebern“ von der „letzten Generation“ eigentlich Asyl als „politisch Verfolgte“? Wenn ja,wo? Asylgewährung ist ein unfreundlicher bis feindlicher Akt gegenüber dem „Verfolgerland“, ein Instrument der Diplomatie und gehört insofern ins Repertoire der Außenpolitik, ins Repertoire der abgestuften Maßnahmen, die Staaten gegenüber ihresgleichen zur Anwendung bringen. Diese Missbilligung dessen, was ein anderer Staat an innerer Opposition duldet oder nicht, ist das Asylrecht – und nicht eine Hilfe für Drangsalierte, wie von Asyl-Idealisten interpretiert wird, wobei manchmal politische Opportunitätserwägungen der eigentlich angesagten Humanität störend in die Quere kommen würden. Die Ergebnisse des Asylrechts möge sich jeder mit einem durchschnittlichen Gedächtnis vergegenwärtigen: Die Muslimbrüder in Ägypten etwa, die in der kurzen Phase der Demokratie dort alles gewonnen hatten, was es zu gewinnen gab, werden dort zu Recht „verfolgt“, nach europäischem Befund; und in Schweden müssen kurdische Flüchtling mit einer Neueinschätzung ihrer Brauchbarkeit rechnen, wg. des Bedürfnisses nach dem NATO-Beitritt und der türkischen diesbezüglichen Forderungen. So hat die Handhabung des Asylrechts bzw. der Genfer Flüchtlingskonvention ihre charakteristischen Konjunkturen.

Ein „eiserner Vorhang“ als Mauer gegen Flüchtlinge:
Das waren noch Zeiten!

Als das „Goldene Zeitalter“ des Asylwesens muss, zumindest im Nachhinein, der verblichene Ost-West-Gegensatz gelten. Damals war jeder Bürger eines Ostblocklandes per definitionem ein politisch Verfolgter, und zwar gleichgültig dagegen, ob sich einer oppositionell betätigt hatte oder nicht. Weil die realsozialistische Staatsräson sich dem westlichen Einfluss verschlossen und damit die Welt „geteilt“ hatte, war sie ein einziger Anschlag auf Menschenrecht und Menschenwürde, also jeder Ost-Bürger ein berechtigter Asylant. (Eine kleine Anekdote aus dem vorigen Jahrhundert: Durch Ausnutzung der Asyl-Rechtslage auf amerikanisch erlangte etwa Martina Navratilova, Ex-CSSR und Ex-Nr.1 der Tennis-Berufsspielerinnen, die ihr Lebtag nicht „politisch verfolgt“ wurde, auf die Schnelle einen US-amerikanischen Pass. Ivan Lendl, ebenfalls Ex-CSSR und Ex-Nr.1 der Profis, der sich, aus welchen Gründen auch immer, für diesen sachgerechten „Missbrauch“ des Asylrechts nicht hergeben wollte, sondern der regulär in die USA einwanderte, musste auf seinen neuen Pass warten – er steuerte nichts zum Feindbild bei.) Besonders angenehm war, aus heutiger Sicht, dass die Ostbewohner so total unterdrückt waren und daher nicht oder nur unter Ausnahmebedingungen ausreisen durften – daher konnten sie ihr Asylrecht eben nicht wahrnehmen, von einigen Repräsentativ-Dissidenten einmal abgesehen! Dadurch konnten sie auch keine „seelischen Kapazitäten“ von Ausländerfeinden in den Asylländern überlasten; sie konnten sich „unser“ Wohlwollen nicht durch seine Inanspruchnahme verscherzen.

Kaum war der Kalte Krieg durch den Rückzug und die Auflösung der Sowjetunion vorbei, wurde die Kette der Verschärfungen eingeleitet: Am 26. Mai 1993 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Änderung in Artikel 16 des Grundgesetzes (heute Art. 16a). Das Asylrecht für politisch Verfolgte wurde damit ausgehöhlt. Fortan sollte niemand, der sich vorher in einem ‘sicheren Drittstaat’ aufgehalten hat, darauf Anspruch erheben können. Da Deutschland umgeben von solchen Staaten ist, besteht diese Möglichkeit also bei einer Einreise auf dem Landweg de facto nicht mehr.“ (https://www.proasyl.de/news/30-jahre-asylkompromiss-ein-grundrecht-wird-ausgehoehlt/) Diese Änderung hat sich als nicht so praktikabel erwiesen, weil die umgebenden sicheren Drittstaaten nicht zur Rücknahme bereit waren bzw. extra dazu erpresst werden wollten.

Die heutige Fluchtursache, der heutige „push-Faktor“:
Kein feindliches, das westlicheregelbasierte“ System!

Der Westen“ besteht ja zum Großteil aus Armenhäusern und Elendsgebieten, die von der imperialistisch inspirierten Geografie gern als „der Süden“ aus dem „Westen“ ideologisch ausgelagert werden, auch wenn sie lupenreine Produkte der „Globalisierung“ des Kapitals sind. Wenn es um die Frage geht, warum kommen denn die Migranten aus dem Süden des Westens, und warum wollen sie in den Norden des Westens, da stößt man auf Antworten in Quellen, die man so nicht unbedingt erwartet hätte. Eine Antwort zu den Fluchtursachen findet sich etwa im Buch eines Schriftstellers aus den Reihen der FPÖ:

Überschüssige Nahrungsmittel, etwa Hühnerfleisch, werden exportiert. Bevorzugt nach Afrika. Die dor­tigen regionalen Märkte brechen infolge zusammen, weil die Erzeuger vor Ort mit den Billigangeboten der Europäer preislich nicht konkur­rieren können. Die afrikanischen Bauern werden arbeitslos und – nicht selten – zu Flüchtlingen. Ähnlich verhält es sich in der Fischfangindust­rie. Nachdem die überdimensionierten europäischen Fangflotten die Hei­matgewässer (nahezu) leergefischt haben, subventioniert die EU ihren Zugriff auf neue Betätigungswasser. Um hunderte Euro-Millionen wer­den Fischereirechte an den Küsten Afrikas erworben. Die dort ansässigen Fischer werden, nach der Überfischung ihrer traditionellen Fanggründe, erwerbslos und zu Flüchtlingen oder Piraten. Gleichzeitig verhungern in Afrika unzählige Kinder. … Die erste und wichtigste Hilfe zur Selbsthilfe ist das Verbot des als Land Grabbing bekannten Landraubes. Alleine in Äthiopien wurden Millionen Hektar fruchtbaren Landes an Investoren verkauft und verpachtet. Die bauen zwar fleißig an, bezahlen den Erntehelfern aber Hungerlöhne und exportieren die Ernte ins zahlungskräftige Ausland. Man will ja schließ­lich Gewinne machen. Umgekehrt wird dann die hungerleidende Bevöl­kerung Äthiopiens über das Welternährungsprogramm WFP (World Food Programme) versorgt. 4,5 Millionen Menschen leben von den Gaben aus Kanada, den USA und Europa. Dieses Beispiel läßt sich auf andere afrikanische Staaten und weitere Entwicklungsländer übertragen. Insgesamt sollen laut der Inter­national Land Coalition (ILC) weltweit bereits über 200 Millionen Hek­tar Land von Investoren gekauft oder gepachtet worden sein. Land, das der einheimischen Bevölkerung fehlt, um die eigene Ernährung sicher zu stellen. Will man also verhindern, daß Millionen bitterarme Menschen ein Dasein in Hunger und Leid fristen und gleichzeitig unterbinden, daß Millionen Afrikaner alsbald nach Europa strömen – und nicht immer mit besten Absichten – ist genau hier anzusetzen. Laßt den Menschen ihr Land und bewahrt euch dafür die eigene Heimat Europa!“ (Michael Howanietz: Für ein freies Österreich. Souveränität als Zukunftsmodell. Wien 2013. S. 58 f. Herausgeber: Norbert Hofer, Copyright beim Freiheitlichen Parlamentsklub)

Ja, auf der Suche nach Methoden, um Flüchtlinge aus Europa fernzuhalten, kommt ein rechter Autor auf bemerkenswerte Einsichten: Die „Globalisierung“ produziert Elend, eine Variante der vielbeschworenen „Hilfe vor Ort“ bestünde im ökonomischen Rückzug Europas aus seinen Hinterhöfen, das wäre „Hilfe zur Selbsthilfe“! Der Autor hängt hier der etwas naiven Vorstellung an, in der Wirtschaft sollte es doch um die Versorgung der Leute gehen; darum versteht er die europäische und afrikanische Ökonomie nicht! Denn die erwähnte Fischerei und die Subsistenzwirtschaft einer Landbevölkerung – die ernährt vielleicht mehr schlecht als recht die dort Tätigen und ihre Familien; sie ernährt aber die dortigen Staaten nicht! Für die ist es wesentlich ertragreicher, Fischereirechte zu verkaufen – um hunderte Euro-Millionen –, und Millionen Hektar Land zu verkaufen oder zu verpachten! Die Weltwirtschaft produziert damit notwendig eine Abteilung „Überbevölkerung“, Leute, die für die dortige Geldwirtschaft überflüssig sind, und ein Teil davon macht sich dann notgedrungen auf den Weg nach Norden. Die Transportwege und die Mittel sind dank Globalisierung auch vorhanden. Nach der Genfer Konvention hätten übrigens nicht nur direkt vom jeweiligen Staat bedrohte Leute Anspruch auf Schutz, sondern auch Bewohner von „failed states“ und Betroffene aus Bürgerkriegsgebieten, wo also das staatliche Gewaltmonopol gerade nicht existiert.

Die Abschaffung des bisherigen Asylwesens

Noch einmal Jens Spahn, der formuliert im erwähnten Interview die aktuellen Ansprüche:

Mittelfristig muss unser Ziel sein, dass niemand mehr irregulär über die EU-Außengrenze kommt. Dafür wird man auch EU-Recht und internationales Recht diskutieren müssen.“ (Kurier 28.9.2023)

Soll heißen, Asylwerber kommen im Grunde genommen längst nur mehr „irregulär“, können aber wegen der Rechtslage nicht adäquat bekämpft werden: Der illegale Grenzübertritt ist nach der Genfer Konvention nicht strafbar, sofern sich der Flüchtling nachher bei den Behörden meldet. Allein die Möglichkeit, innerhalb Europas überhaupt einen Asylantrag stellen zu können, ist in dem Sinn auf eine überholte Rechtslage und das Versagen des Grenzregimes zurückzuführen, was von irregulären Migranten und bösen „Schleppern“ illegitim ausgenutzt wird – ein Asylantrag als solcher dokumentiert quasi, dass er „eigentlich“ nur auf demnächst unrechtmäßiger Grundlage gestellt werden konnte! Bloß stört (noch) „internationales Recht und EU-Recht“ bei der Reform der Asylpolitik – Spahn meint vermutlich die Genfer Flüchtlingskonvention und / oder die Europäische Menschenrechtskonvention. Weswegen (noch) keiner einfach wegen illegalem Grenzübertritt eingesperrt werden kann, sobald er um Asyl ansucht. Das muss sich ändern! In den Worten des Außenministers Schallenberg:

Im Juni wurden wichtige Punkte beschlossen: erstens, dass es EU-Finanzmittel für einen robusten Außengrenzschutz geben wird, zweitens, dass wir beginnen müssen, Asylverfahren an den Außengrenzen durchzuführen, und dass wir uns drittens das Konzept der sicheren Drittländer noch einmal genauer anschauen und mit ihnen zusammenarbeiten müssen.“ (Außenminister Schallenberg im Standard vom 11.9.2023)

Die anvisierte Praxis: Flüchtlinge gehören jedenfalls an oder noch besser vor den Grenzen ab- und eingefangen, sie sollen dann – wie feinfühlige Medien formulieren – unter „haftähnlichen Bedingungen“ festgehalten werden; „Pushbacks“ in den Knast, sozusagen. Dann werden sie einem Asylverfahren unterzogen, wohl auf Basis robuster Einschätzungen vieler „sicherer Drittländer“, und weiter „konzentriert gehalten“ (Innenminister Kickl, seinerzeit), wenn sie nicht zurückgeschickt werden können. Die konstruktiven Zweifel, ob das alles überhaupt geht, ob so viele und so große Gefängnisse an oder außerhalb der Grenzen errichtet werden können, ob und wie sich die zu „sicheren“ erklärten „Drittländer“ (Irak, Tunesien, Afghanistan?) bestechen lassen und bei der Abwehr von Flüchtlingen mitmachen, oder ob das alles mehr dazu führt, dass Migranten halt den Asylantrag bleiben lassen und sich von vornherein als illegale Einwanderer durchschlagen wollen, wie im klassischen Einwanderungsland USA – diese Sorgen kann man getrost den Asylreformern überlassen.

Literatur:
https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/gruende-fuer-ueberbevoelkerung
https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/politik-fluechtlingen
https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/unsere-fluechtlinge

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