Was macht so ein „Volkskanzler“ – im Unterschied zu einem Bundeskanzler?

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  • 14_06_2024_Demokratie_Faschismus_Populismus_Volkskanzler
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Die Wahl – und warum gerade Populisten so scharf drauf sind

Was macht so ein „Volkskanzler“ –
im Unterschied zu einem Bundeskanzler?

Gedenkfeiern in Mauthausen 2017: „Aba Lewit, ein Überlebender, der sich Fragen der Journalisten stellte, gab der Jugend als Rat mit, zwischen den Zeilen zu lesen, ‘nicht reinfallen auf Lockungen’. ‘Es ist komischerweise immer das Gleiche, die Menschen lernen nicht’, sie würden Versprechungen glauben, dabei sei ein Populist nur ein besserer Faschist.“ (Standard 7.5.2017, https://www.derstandard.at/story/2000057128433/7-000-gedenken-in-mauthausen)

Also „die Menschen“ lernen nicht. Aber offenbar lernen sie doch etwas, nämlich „immer das Gleiche“, indem sie „Versprechungen glauben“ und auf „Lockungen reinfallen“! Vor allem: Welche „Versprechungen“ und „Lockungen“ sind da unterwegs, die den „Populisten“ womöglich als den „besseren Faschisten“ entlarven?

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Die FPÖ arbeitet mit Nachdruck daran, nicht in der nächsten Regierung vertreten zu sein – trotz Höhenflugs in den Umfragen. Die Häme, der Hass und der Spott, mit denen FPÖ-Chef Herbert Kickl die anderen Parteien und deren Proponenten überzieht, übersteigen bei weitem das Ausmaß der Schärfe, mit der politische Auseinandersetzungen üblicherweise geführt werden. Auch in einem Wahlkampf. Der FPÖ-Chef unterstellt den Regierenden, aber auch den anderen Oppositionsparteien komplette Ahnungslosigkeit, Unfähigkeit, Unwillen und sogar böse Absicht, mit denen sie das Land in den Abgrund führen würden. Von Verrat an Österreich ist die Rede. Die Medien sind immer gerne mitgemeint. Die Tonalität ist von einer Bösartigkeit getragen, die Übles befürchten lässt.“ (Standard 6.5.2024, https://www.derstandard.at/story/3000000218846/wer-kann-denn-noch-mit-kickl)

Wenn es um „Hass und Spott“ geht, da hat sich seit Jörg Haiders Zeiten nichts geändert. Auch der ist speziell über die ÖVP ungefähr so hergefallen wie sein Nachfolger. Das hat die „gesinnungslosen Lumpen“ – nach FPÖ-Diktion – von der ÖVP nicht am Koalieren gehindert: Zuerst hat einmal „der Wähler“ das Wort, wird von den Kandidaten beteuert, und dann gilt: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich! Wenn der zitierte Kommentar an der freiheitlichen Rhetorik bemerkt, das „Ausmaß der Schärfe“ übersteige die bisherigen Sitten, dann ist beim „Populisten“ sowohl Identität als auch Differenz mit bzw. zum bisher gewohnten Politikbetrieb unterstellt. Womit hat man es zu tun? Frühere „Ausgrenzungen“ (Österreich) oder „Verfassungsbögen“ (Italien) haben sich erledigt; die deutsche „Brandmauer“ bröckelt bei mancher Gelegenheit …

Gerade die neulich noch gemiedenen „Populisten“ – in Italien, den Niederlanden, Finnland sind sie nunmehr an der Regierung beteiligt –, die legen großen Wert darauf, sich brachial von den (Alt)Parteien zu unterscheiden. Für den bisherigen demokratischen Politikbetrieb wollen sie eine Gefahr sein; der ist umgekehrt nämlich ein einziger Verrat am Volk.

So, mit schlechtem Benehmen, beginnt der populistische Feldzug: Gegen das „staatsmännische“ würdevolle Auftreten, mit denen demokratische Machthaber sich als Verkörperungen ihrer hohen Ämter aufführen – schon dagegen setzen Populisten ihre ungehobelten Sitten, die sie den „kleinen Leuten“ bzw. dem „Stammtisch“ abgeschaut haben wollen; sie finden grobe Verkehrsformen passend, weil es angeblich die Sitten des gemeinen Volkes sind; dafür sollte sich ein volksverbundener Politiker nicht schämen. Dieser politische Stil steht für mehr als Vulgarität, nämlich für eine unmittelbare, „authentische“, gelebte Identität mit dem geliebten Volk. Aus diesem Geist werden die „Tabubrüche“ inszeniert, mit denen Populisten sich profilieren. Bekanntlich wollen sie die „Grenzen des Sagbaren“ verschieben, die etablierten Sitten des politischen „Anstands“ als Vorschriften einer Gesinnungsdiktatur entlarven, vor der sie das durch politische Korrektheit unterdrückte Volk schützen. Es sind die Ge- und Verbote in Sachen Respekt, den alle Volksgenossen allen anderen erweisen sollen – auch und gerade notorischen Minderheiten und Opfern von Diskriminierung. Warum? Die demokratischen Verantwortungsträger wollen über alle Gegensätze und Konflikte – ökonomischer, moralischer, ethnischer Art –, darüber hinweg wollen sie reibungslos regieren, also haben sich die Volksmitglieder durch „Toleranz“ zu vertragen, gerade wenn sich welche fragen, ob denn andere zugereiste Anwesende überhaupt zu ihnen, zu den Einheimischen passen. Dagegen setzen Populisten ihre rechte Hetze im Namen des Volkes, so nationalistisch-aggressiv gegen Abweichler aller Art, wie das Volk es angeblich haben will. Also so, dass die Tendenz der populistischen Volksmeinungen zur Gleichschaltung und zur Ausgrenzung rüberkommt.

Auf diese Art erheben Populisten auch Einspruch gegen die Sittlichkeit des demokratischen Politikmachens. Sie demonstrieren ihre Verachtung für die „Kultur der Kompromissfindung“, zu der sich demokratische Parteien gratulieren, wenn sie die Gegensätze einer Konkurrenzgesellschaft erfolgreich organisieren – dafür ist es belanglos, welche Kompromisse zwischen welchen Interessen mit welchem Ergebnis erzielt werden. Dagegen setzen Populisten den Kampf und ihre Moral des Kampfs: Sie legen Wert auf die Respektlosigkeit, die ihnen vorgeworfen wird; auf ihre Überzeugung, im Besitz eines absoluten, kompromisslosen Geltungsanspruchs zu sein; auf ihren Unwillen, sich auf ein Verhandeln über „Geben und Nehmen“ einzulassen, auf demokratische Art. Diese zumindest rhetorische Selbstrelativierung ist ihnen zuwider – das macht sie so volksnah. Der Standpunkt des Populus verträgt keine Kompromisse; also ertragen populistische Politiker auch keinen Widerspruch und machen zumindest moralisch-rhetorisch alles nieder, was ihnen widerspricht.

Mit dieser Moral sagen Populisten dem ganzen Modus der demokratischen Machtausübung den Kampf an. Ihre Respekt- und Rücksichtslosigkeit gilt den Institutionen und Verfahren des Rechtsstaats: den „checks and balances“ der Gewaltenteilung bis zur unabhängigen Presse. Sie renommieren mit ihrer Geringschätzung für die Institutionen rechtsstaatlicher, unpersönlicher Herrschaft, die Demokraten zu Unrecht als die Abwesenheit von Herrschaft überhaupt feiern: Den journalistischen Betrieb erklären sie zur „Lügenpresse“, die Kritik ihrer Gegner an ihrer eigenen Selbstherrlichkeit zur „Hexenjagd“, die Einsprüche der Judikative mit viel Selbstmitleid womöglich zum „Putsch“ und zur Machenschaft eines „Systems“. Die autoritäre Arroganz der Populisten wird ihnen nicht nur vom „Establishment“vorgeworfen, die wird von ihnen selbst demonstrativ gepflegt: Mit viel Selbstbewusstsein und einem beleidigten Rechtsbewusstsein behandeln sie rechtsstaatliche Institutionen als eine eigentlich illegitime Last – und beharren auf der unmittelbaren Einheit ihrer persönlichen Macht mit dem Willen des Volkes.

Im Amt – oder schon vorher, um dadurch dorthin zu kommen –, berufen sich Populisten auf ein erzdemokratisches Argument für ihren Hochmut: Auf die Stimme des Volkes, die sie nach den Regeln des demokratischen Heiligtums der freien Wahl verkörpern, oder zumindest wollen. Für diese demokratische Institution haben Populisten viel übrig, weil das geliebte Volk so seine Führung ermächtigt. Jedenfalls dann, wenn das Volk sie an die Macht wählt; ein Wahlsieg der Gegner zeugt umgekehrt davon, dass die Volkssouveränität verschleudert und das Volk schon wieder vom Establishment entmachtet wurde. Deswegen steht auch die Frage im Raum, ob bei der Wahl alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Für Populisten ist die Wahl die Realisierung ihrer Einheit mit dem Volk, die längst feststeht. Konsequent deswegen die Abneigung der Populisten gegen das verfassungsmäßige Gebot, die ihnen vom Volk zugesprochene Gewalt nach dem rechtsstaatlichen Regelwerk auch zu „teilen“. Darin entdecken sie die Gefahr, dass Volk und Führung entzweit werden; dass also durch die Beschränkung der Macht der gewählten Regierung das Volk von der Macht getrennt, das Machtwort des Volks entwertet wird. Das wieder liegt an der Organisation des demokratischen Rechtsstaats:

Einerseits feiert sich der demokratische Rechtsstaat als Herrschaft des Volkes. Die findet bekanntlich ihren Dreh- und Angelpunkt in der freien Wahl; in der begeht der wahre Souverän, das im Mittelpunkt stehende Volk, den denkbar größten Akt der Selbstbestimmung, indem es sich sein Herrschaftspersonal aussucht. Das ist es, was die Demokratie als System der Freiheit auszeichnet und sie als Volksherrschaft von einer sogenannten Gewaltherrschaft unterscheidet. Sie gilt sogar als Geschenk an andere Völker; in ihrem Namen werden gerechte Verteidigungskriege geführt.

Der Wahlakt beschließt einen Wahlkampf, in dem alles, was den Volkssouverän bewegt oder bewegen soll, zuverlässig und zwangsläufig in einen Ruf nach tatkräftigen, durchsetzungswilligen Führerpersönlichkeiten hingeleitet wird. Kein Bedürfnis, das nicht seine Erfüllung darin findet, den „starken“ Mann bzw. die adäquate Frau an die Spitze zu schicken. Nach Auszählung der Stimmen werden diese Typen dann auch tatsächlich persönlich zum Herrschen ermächtigt; sind nicht dem Wähler, nur „ihrem Gewissen“ verpflichtet. Und wenn die Gewinner mit Brimborium und Personenkult ihren Triumph feiern, dann gilt das nicht als anrüchig, weil ihre Macht demokratisch zustande gekommen ist. Im Sieger und in der Machtfülle, die ihm zugesprochen wird, in der Ermächtigung einer herrschenden Figur lernt das demokratische Volk die Geltung seiner Stimme kennen.

Andererseits versteht und feiert sich der demokratische Rechtsstaat als Herrschaft des Rechts. Die Sieger, vom Volk ermächtigt, werden zu Vorstehern eines Machtapparats, der unpersönliche Herrschaft garantieren soll. Sie übernehmen Ämter, die sie nicht nur mit feststehenden Aufgaben, sondern auch mit deren Grenzen konfrontieren. Sie müssen sich bei ihrer Machtausübung mit einer anerkannten Opposition herumschlagen: Die darf mit eigenen Vollmachten hantieren, die Regierung nach parlamentarischen Regeln nerven und dabei auch von sich behaupten, gewählt zu sein. Die Exekutive muss sich die Kontrolle ihrer Machtausübung und gelegentlich verbindliche Einsprüche durch Verfassungsrichter gefallen lassen, obwohl bzw. weil die Mitglieder der Judikative ausdrücklich keine gewählten Volksvertreter sind. Sie vertreten eine Verfassung, die fürs Regierungshandeln und für die Beschlüsse der Abgeordneten eine verbindliche Norm vorgibt; damit sollen die Mitglieder des Volkes vor einer Tyrannei der Mehrheit geschützt werden. Dann wird die Regierung auch noch mit einer freien Presse konfrontiert – mit dem ausdrücklichen Recht und dem selbst erteilten Auftrag, über die Herrschaft nicht nur zu informieren, sondern sie zu kritisieren. Auch wenn die Akteure der „vierten Gewalt“ kein Mandat vom Wähler haben, dürfen auch sie für sich in Anspruch nehmen, fürs Leservolk zu sprechen. Schlussendlich muss der Gewählte sich in Abständen wieder zur Wahl stellen, womöglich mit Einschränkungen bei der Zahl der Wiederholungen – in den USA maximal zwei Perioden als Präsident.

Für diese Beschränkungen der Macht gewählter Regierungen feiert sich die moderne Volksherrschaft. Dass demokratische Machthaber die Beschränkungen ihrer Befugnisse als lästig empfinden und sich über Umständlichkeiten beschweren, ist nicht neu. Mit Verweis auf ihr „Mandat“ von den Wählern legen sie ihr Recht manchmal etwas großzügiger aus. Mit Verstößen gegen rechtsstaatliche Verfahren wird fest gerechnet, sodass Untersuchungsausschüsse und Kontrollmechanismen und Rechnungshöfe ein fester Bestandteil des demokratischen Machtapparats und ein beliebtes Betätigungsfeld für die Parteienkonkurrenz sind. Dass es solche Mechanismen gibt, ist für das Lob des Rechtsstaats wichtiger als der Umstand, dass sie offenbar nötig sind.

Insgesamt genießt der Rechtsstaat den Ruf, mit seinen „checks and balances“ die Willkür der Herrschenden zu unterbinden, so dass von Herrschaft selbst eigentlich gar nicht mehr die Rede sein kann. Aber: Die gewählten Machthaber sind keineswegs bloß mit Grenzen und Relativierungen ihrer Machtfreiheit konfrontiert, sondern mit Mechanismen, durch die ihr herrschender Wille in formalisierte Herrschaftsakte gegossen wird, die bis ins letzte Dorf vollstreckt werden. Geschützt ist damit nicht der Bürger und seine Rechte, sondern die Staatsräson – vor der persönlichen Willkür oder der Korruption der Machthaber. Der Rechtsstaat und sein Procedere ist Vehikel einer „geteilten“ Herrschaft, damit die Sicherung der Freiheit zur herrschaftlichen Verfügung über die Gesellschaft. Dieser Leistung der rechtsstaatlichen Umständlichkeiten erweisen Demokraten ihren Respekt.

„Populisten“ wollen diese Leistung nicht missen. Sie bestehen darauf – allerdings gegen das Verfahren, gegen die Verlaufsformen der geteilten Gewalten. Die zur Demokratie gehörige Befristung der Amtsinhaberschaft ist für sie nichts als eine Gelegenheit, ihre Ermächtigung zu erneuern – beim Misslingen war die Wahl dann eben gefälscht. Von der Presse verlangen sie mehr als die übliche konstruktive Kritik nach den Maßstäben, die sie ohnehin selbst vorgeben, sondern direkte Propaganda; von der Gerichtsbarkeit erwarten sie nicht die Überprüfung, sondern die Bestätigung ihrer Akte. Populisten schaffen solche Institutionen nicht ab, sie verlangen bloß, die müssten als verlässliche Organe, als Handlanger des gewählten Regenten fungieren. Das rechtsstaatliche Verfahren ist ein Mittel zur Sicherung der Freiheit der Herrschaft, das verabsolutieren Populisten zu ihrer persönlichen Freiheit von all den Schranken, die die Demokratie für den gewählten Machthaber vorsieht.

Der bekennende Populist, der die Durchsetzung des Willens der Obrigkeit  über die dafür etablierten Verfahren und gegen deren rechtliche Formalismen und Bedingungen stellt, weil er seinen Herrschaftswillen dadurch mehr behindert als durchgesetzt findet – der stellt in der Regel allerdings auch andere Ansprüche an das Volk, dem er dienen will, und postuliert eine andere Verbindung zu ihm, als die bloßen Formalismen der demokratischen Macht. Das Volk ist für ihn ein Kollektiv jenseits der bloßen Staatsbürgerschaft, die sogar manche Zuzügler erwerben können, nach Fristen und Bedingungen. „Volk“, das ist eine Zugehörigkeit, die der Staatsbürgerschaft und der Zuordnung durch den Pass vorausgeht, auch jedem Interesse und jedem privaten Kalkül. Für Populisten muss die völkische Zusammengehörigkeit heutzutage nicht mehr unbedingt durch „Blut und Boden“ verbürgt sein, durch die Abstammung und durch eine generationenlange Verwurzelung, auch wenn sie diese Vorstellung in Gestalt der „DNA“ eines „Bio-Deutschen“ wieder „sagbar“ machen. Die Idee, Nationalität wäre etwas von der Art einer unhinterfragbaren bombenfesten Determination, die geht in ihrer Bildersprache gerne mit der Zeit, gemeint ist allemal die Unwidersprechlichkeit einer dem Individuum vorgegebenen, auferlegten völkischen quasi Natur-Bestimmung. Die Identität des Volkes gilt nicht als Setzung, als Werk staatlicher Gewalt, sondern umgekehrt – das Volk vereinigt sich durch seine völkischen Eigenheiten und verlangt seine Inanspruchnahme durch die staatliche Gewalt.

Wegen dieser unerschütterlich verankerten Determination des Volkes zu seiner Indienstnahme durch den Staat, die in seiner Identität vorliegt, deswegen verlangen und praktizieren Populisten den Schutz dieser Identität vor drohender Verfremdung: Erst mal durchaus nach innen gegen den grassierenden „Liberalismus“ und „Pluralismus“ und „Hedonismus“ der westlichen Demokratien mit ihren „Communities“ und „Subkulturen“ und „Lebensstilen“, mit den Ansprüchen auf „Selbstverwirklichung“ nach dieser oder jener Fasson und vielen „diversen“ „Identitäten“ im Plural. Die familiäre „Keimzelle des Staates“ bzw. deren „Schutz“ vor „abweichenden“ Gebräuchen steht in der Regel weit oben in der populistischen Agenda: Abtreibung, Homosexualität. Die verkündete liberale Gleichgültigkeit des – westlichen – Staates gegenüber privaten Sitten, Vorlieben und der Herkunft seiner anerkannten Bürger; deren Verpflichtung zur Toleranz gegenüber den zumindest verbal anerkannten Varianten, sich in den Verhältnissen einzurichten – das kommt den Populisten wie eine Bestreitung der Einheitlichkeit und damit der Einigkeit der Bürger als Volk vor.

Zweitens braucht das Volk den Schutz nach außen, gegen das große Willkommen, das etablierte Demokraten angeblich allen Fremden entbieten, oder wenigstens früher mal rhetorisch beteuert haben. Durch eine offizielle Toleranz gegen neue, fremdartige Familien- und Religionssitten und vor allem gegen fremde Menschen, dadurch werden die Mitglieder des Volkes ihrer inneren Einheit beraubt. Die Identität des Volkes verlangt den Ausschluss des und der Fremden; sonst wird das Volk zur bloßen Bevölkerung, zu einem buntscheckigen Haufen von Individualitäten, nur durch das äußere, blutleere Band eines Reisepasses zusammengehalten; und durch die Ge- und Verbote einer toleranten Gesinnung drangsaliert. So wird das Volk zu einer sich selbst verleugnenden Gemeinschaft unter der Knute eines „liberalen“, „humanitären“, jedenfalls un-nationalen Wertekanons ent-artet, die Besonderheit des eigenen nationalen „Wir“ zum Verschwinden gebracht. Damit steht das Volk womöglich vor dem Ende – im schlimmsten Fall droht ein „Aussterben“ durch eine „Umvolkung“, in jedem Fall eine Schwächung bis an die Grenze der Überlebensfähigkeit.

Denn die eine, einzigartige, gemeinsame Identität der Volksgenossen, nur die garantiert letztlich den untrennbaren Zusammenhalt von Volk und Führung, und damit das Überleben im Kampf mit anderen solchen Völkern, oder zumindest gegen die „Globalisten“. Beide, die Oberen und die Unteren, sind vom gleichen Schlag, Angehörige derselben Menschensorte – früher die Rasse, heute eben die „nationale Identität“ –, das und nur das verbürgt die notwendige verbindliche Zuverlässigkeit und Unverwüstlichkeit, jenseits der doch bloß organisatorischen, geradezu verwaltungstechnischen Abläufe, wie sie in demokratischen Wahlen vorliegen.

*

Gemeinsam, durch dick und dünn, in guten wie in schlechten Tagen, in Arbeit und Armut, in Krieg und Frieden, gegen das jeweilige aktuelle Böse, bis dass der Tod …

(Der obige Text ist eine gekürzte Zusammenfassung eines Teils von: Der Populismus
https://de.gegenstandpunkt.com/kapitel/demokratie/populismus
enthalten in:
https://de.gegenstandpunkt.com/publikationen/buecher/demokratie)

 

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