planetarium #114: Das EU-Renaturierungsgesetz

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planetarium – Die Sendung der Grünen Bildungswerkstatt OÖ
  • Renaturierungsgesetz
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planetarium #109: Über Ratten und über Repräsentationen des Alterns in den Medien
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Was tun mit den Ratten?

Am 18. August 2024 trat das EU-weite Renaturierungsgesetz – dass „Nature Restortion Law ” in Kraft“ und ist nun somit Teil der europäischen Rechtsordnung. Damit haben sich die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2050 erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um nahezu alle geschädigten Ökosysteme auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu renaturieren. Alle Arten von Lebensräumen müssen dabei einbezogen werden – Wälder, Moore, Wiesen, Seen, Flüsse und Meere. Das Renaturierungsgesetz ist das weltweit erste Gesetz, das eine ganze Staatengemeinschaft dazu verpflichtet, Natur nicht nur zu bewahren, sondern zusätzlich bereits zerstörte oder geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen. Für die Mitgliedsstaaten ist es bindend und muss nicht nochmal von den nationalen Parlamenten beschlossen werden.

Die Diskussionen rund um das Gesetz waren in Österreich heftig zudem von Seiten der ÖVP großer Widerstand geleistet wurde und Umweltministerin Leonore Gewessler eine Schlüsselrolle bei der Abstimmung in Brüssel zukam. Von Enteignungen, Lebensmittelknappheit und Bauern, die auf ihren Gründen Schmetterlinge zählen müssten war da die Rede. Die Verordnung begleiten viele Ängste, Vorurteile und Fragen. Was bedeutet das Gesetz konkret? Wie sehen die nächsten Schritte aus? Was bedeutet dieses in den kommenden Jahren für Landwirte oder Grundstücksbesitzer? Welche Sanktionen gibt es?

Im Rahmen der im Mai gestarteten Petition „Für die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz wurde das Gesetz von über 23.000 Österreicher:innen im Vorfeld unterstützt. Der Initiator der Petition Wolfgang Suske, er ist Naturschutzexperte und Initiator des Umsetzungsdialogs, hat nach Zustimmung zum Gesetz bei einer Online-Informationsveranstaltung am 17. Juli 2024 sechs weitere ExpertInnen eingeladen, um Fragen und Unklarheiten zum Gesetz zu beantworten und einen fundierten Umsetzungsdialog zu starten.

Es sprachen:

Angelika Rubin von der Europäischen Kommission, die in die Erstellung des Gesetzes eingebunden war
Thomas Ellmauer, der umfassendes Wissen über den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen in Österreich besitzt,
Christian Schröck, Verfasser der österreichischen Moorschutzstrategie und leitend bei der Wiederherstellung von Mooren im Rahmen eines LIFE-Projekts tätig
Thomas Zuna-Kratky, der für das Landwirtschaftsministerium die mittlerweile öfters diskutierte Insektenstudie erstellt hat,
Clemens Gumpinger, Gewässerökologe
Horst Leitner, Experte für Waldökosysteme

Hören sie in der folgenden Stunde Auszüge aus dieser Veranstaltung.

Die gesamte Veranstaltung kann hier nachgesehen werden

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