Die Einvernahmung Brechts durch den deutschen Kulturbetrieb
Das « Ärgernis Brecht » bestand zu seinen Lebzeiten und auch noch nach seinem Tod (1956) darin, daß er als weltweit anerkannter Dichter und überzeugter Antifaschist antikapitalistische Texte verfaßt und sich in dem Unstaat DDR niedergelassen hatte. In der Zeit der Kommunistenverfolgung in der BRD und vor allem nach dem Mauerbau 1961 wurde offiziell und inoffiziell ein « Brecht-Boykott » im westlichen Deutschland betrieben und eigentlich erst im Verlauf der Studentenbewegung ab 1968 mehr oder weniger aufgehoben.