Meldungen 24.09.25

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VON UNTEN Einzelbeiträge
  • 25_09_24_Meldungen
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27:03 Min.
UNCUT: Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer zu Pilotprojekt zur Anstellung für pflegende Angehörige
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Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer zu Pilotprojekt für pflegende Angehörige
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UNCUT: Kopftuchverbot: Gespräch mit Daniela Grabovac (Antidiskriminierungsstelle)
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Kopftuchverbot: Gespräch mit Daniela Grabovac (Antidiskriminierungsstelle)
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No Border Summit Vienna – Widerstand gegen Grenzpolitik
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„Wir streiken bis zu Gleichstellung“ - #stillgelegt

Meeresspiegel und Meeresströmungen im Wandel

Die Meere steigen – und das immer schneller. Laut der Tagesschau ist der Meeresspiegel seit Beginn des 20. Jahrhunderts bereits um rund 25 Zentimeter angestiegen. Der Grund: Wärmeres Wasser dehnt sich aus und gleichzeitig schmelzen Gletscher und Eisschilde. Küstenregionen spüren die Folgen schon heute. Es kommt schon oft zu Überschwemmungen und Erosion, und in den kommenden Jahrzehnten könnten Millionen von Menschen in Küstenstädten ihren Lebensraum verlieren.

Gleichzeitig warnen Forschende auch vor einer Schwächung des Golfstroms. Diese Meeresströmung transportiert warmes Wasser nach Norden und sorgt dafür, dass das Klima in Europa vergleichsweise mild bleibt. Doch Schmelzwasser aus Grönland verändert den Kreislauf im Atlantik. Ein kompletter Zusammenbruch gilt zwar als unwahrscheinlich, die möglichen Folgen hätten aber massive Auswirkungen: häufigere Wetterextreme, verschobene Regenzonen und eine Abkühlung von Europa wären zu erwarten.

Der Meeresspiegel und Golfstrom sind also eng miteinander verbunden. Durch die steigenden Temperaturen verändern sich beide Systeme. Was oft abstrakt klingen mag, hat schon heute Folgen und wird in Zukunft auch noch deutlicher zu spüren sein.

Schwachstellen bei Signal und Whatsapp entdeckt

Wiener Sicherheitsforscher haben auf der Konferenz Defcon gezeigt, dass sich bei Signal und Whatsapp trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Daten über die Nutzer*innen auslesen lassen. Zustellbestätigungen verraten zum Beispiel, ob jemand gerade online ist oder welches Gerät verwendet wird.

Außerdem fanden die Forscher einen Weg, unsichtbare Nachrichten zu verschicken. Diese erscheinen nicht beim Gegenüber, erzeugen aber im Hintergrund riesige Datenmengen – bei Whatsapp bis zu 13 Gigabyte pro Stunde. Das kann vor allem auch Akku und Datenvolumen schnell leer machen.

Auch bei der Verschlüsselung von Whatsapp gibt es Schwächen. Meta, der Mutterkonzern, hat sich laut heise.de bedankt und angekündigt, Verbesserungen umsetzen zu wollen. Für normale User besteht zwar keine unmittelbare Gefahr – die Studie zeigt aber, dass selbst sehr sichere Systeme noch Lücken haben können, so berichtet der Standard.

Trump will „Antifa“ als Terrororganisation einstufen
S-Präsident Donald Trump plant, die Antifa-Bewegung offiziell zur Terrororganisation zu erklären. Wie Spiegel Online berichtet, strebt er damit eine politische und juristische Aufwertung seiner Linie gegen linke bzw. antifaschistische Gruppen an. Diese Einstufung würde den Sicherheitsbehörden neue Befugnisse eröffnen — juristisch allerdings umstritten. Spiegel betont, dass die Antifa keine zentral organisierte, hierarchische Struktur habe und auch keine Organisation sei, was eine solche Klassifikation schwierig mache. Der Schritt wird als Versuch gewertet, politische Gegner zu delegitimieren, und ruft kritische Stimmen hervor, die warnen, dass so demokratischer Protest kriminalisiert werden könnte.

Währenddessen wurde im Parlament der Niederlande bereits ein Gesetz beschlossen, das die Antifa als Organisation verbietet — ein Vorstoß, der laut Spiegel in Zusammenhang mit internationalen Rechtsextremismus-Debatten steht. Der Beschluss folgt auf ähnliche Bestrebungen in den USA, wie sie Trump vorantreibt. Kritiker:innen warnen, dass mit dem Verbot legitime antifaschistische Aktivitäten pauschal unter Generalverdacht geraten könnten. Die Antifa gilt in wissenschaftlichen Einschätzungen eher als loses Netzwerk denn als streng strukturierte Einheit. Ein Verbot dürfte deshalb auf juristische Hindernisse stoßen.

Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren
Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das Mädchen bis zur 8. Schulstufe das Tragen eines Kopftuchs verbietet – sowohl in öffentlichen als auch in privaten Schulen. Wie der ORF berichtet, stellt die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) klar, dass dieses Verbot Symbolpolitik auf Kosten von Kindern und Demokratie sei.

Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits 2020 entschieden, dass ein solches Verbot verfassungswidrig sei, weil es gezielt eine Religionsgemeinschaft betreffe und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Die Regierung betont hingegen, das Verbot diene dem Kindeswohl und dem Schutz vor Unterdrückung. Kritikerinnen und Kritiker warnen, dass durch ein gesetzlich erzwungenes Verbot nicht die Ursachen bekämpft würden, sondern muslimische Mädchen pauschal stigmatisiert würden. Außerdem besteht die Gefahr, dass junge Frauen und Mädchen durch ein Kopftuchverbot noch stärker eingeschränkt werden – etwa indem sie von ihren Familien gar nicht mehr außer Haus gelassen werden – und dadurch zusätzlich von der Gesellschaft ausgeschlossen sind.

Verfassungsexperte Heinz Mayer äußerte sich skeptisch und verwies darauf, dass finanzielle Sanktionen (z. B. Geldstrafen) rechtlich schwer zu rechtfertigen seien und die Debatte notwendigerweise dort beginnen müsste, wo Zwang ausgeübt wird – nicht bei den Mädchen selbst.

Urteil nach fragwürdiger Hausdurchsuchung rund um den AntifaProzess in Graz
Wie Der Standard berichtet, hat das Landesverwaltungsgericht Graz einer Frau teilweise Recht gegeben, die im März Ziel eines massiven Polizeieinsatzes im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde. Dutzende Beamte, darunter Cobra, Landesamt für Staatsschutz und Exzremismusbekämpfung sowie ein Hundeführer, stürmten um fünf Uhr morgens eine WG, nachdem versucht wurde einem Burschenschafter beim Grazer Akademikerball eine Mütze zu entwenden. Obwohl die Frau mit dem Vorfall nichts zu tun hatte, musste sie sich halbnackt auf den Boden legen und wurde abgetastet sowie überwacht. Die Richterin befand das Vorgehen nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig. Der Anwalt sprach von einem unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte.

 

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