Budapest und der „Tag der Ehre“ – wenn Antifaschismus zum Verbrechen erklärt wird

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Am kommenden Samstag dem 14. Februar marschieren in Budapest wieder Neonazis durch die Stadt. Sie nennen es den „Tag der Ehre“ – ein Treffen, das seit Jahren der Verherrlichung von SS, Wehrmacht und ungarischen Kollaborateuren dient. Dass dieser Aufmarsch auch heuer genehmigt wurde, ist nicht nur eine Provokation. Es ist Ausdruck einer politischen Entwicklung, die den antifaschistischen Grundkonsens Europas offen infrage stellt.
Besonders brisant ist die Situation in diesem Jahr aus mehreren Gründen. In Budapest ging gerade der politische Schauprozess gegen Maja T. in erster Instanz zu Ende: acht Jahre Haft wegen einer angeblichen Beteiligung an einem „terroristischen Angriff“ auf Neonazis. Zwar existiert ein Video einer Auseinandersetzung, doch weder eine direkte Beteiligung der Angeklagten noch die Konstruktion einer „kriminellen Organisation“ wurden belegt. Trotzdem hält die ungarische Justiz an dieser Erzählung fest – gestützt durch die Entscheidung der Orbán-Regierung, „die Antifa“ als Terrororganisation einzustufen. Eine Organisation, die es nicht gibt. Antifaschismus ist keine Vereinigung, sondern ein demokratischer Grundkonsens.
Besonders schwer wiegt, dass Maja T. entgegen einem deutschen Gerichtsbeschluss in einer „Nacht-und-Nebel“-Aktion nach Ungarn ausgeliefert wurde. Während des Prozesses protestierte sie mit einem Hungerstreik gegen unmenschliche Haftbedingungen. Noch nach dem Urteil wird Druck ausgeübt: Eine Überstellung nach Deutschland soll es nur geben, wenn auf Rechtsmittel verzichtet wird.
Während in den vergangenen Jahren die Stadtverwaltung versucht hat, durch Verbote bzw. Auflagen das neofaschistische Treffen zu unterbinden, hat diesmal die Polizei, die unter Leitung der Orbán-Regierung steht, alle antifaschistischen Proteste gegen dieses Treffen untersagt. Das betrifft selbst eine Gedenkaktion mit der Auschwitz-Überlebenden Katlin Sommer, die am Mahnmal für die ermordeten jüdischen Menschen am Donau-Ufer mit einem symbolischen Protest auf den Skandal hinweisen wollte. Die Neonaziaktivitäten, bei denen Akteure in historischen SS-Uniformen, mit Hakenkreuzen und anderen faschistischen Symbolen zu sehen sind, wurde seitens der Polizei ausdrücklich genehmigt, so schreiben die deutsche Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), der österreichische Bundesverband österreichischer Widerstandskämpfer und Antifaschisten, Opfer des Faschismus (KZ-Verband), der Verband der ungarischen Widerstandskämpfer und Antifaschisten (MEASZ) und die internationale Dachorganisation Fédération Internationale des Resistants (FIR) – Association Antifasciste in einer gemeinsamen Erklärung.
Das ist keine juristische Einzelfrage. Es ist Geschichtspolitik. Eine bewusste Umkehr von Täter und Opfer, Geschichtsrevisionismus zum NS-Regime, der in vielen Ländern strafbar ist. Und es geschieht in einem Land, das vor richtungsweisenden Wahlen steht. Die Parlamentswahlen in Ungarn finden am 12. April 2026 statt; das hat der ungarische Staatspräsident offiziell bestätigt – die Wahl wird alle 199 Sitze im Nationalparlament bestimmen.
Nach mehr als 16 Jahren an der Macht steht der rechts-nationalistische Ministerpräsident Viktor Orbán mit seiner Fidesz–KDNP-Koalition vor einer ernsten Herausforderung. In aktuellen Umfragen führt die oppositionelle Tisza-Partei unter Péter Magyar, einem ehemaligen Fidesz-Insider, teils deutlich vor Fidesz.
Orbán versucht, den Wahlkampf mit Themen wie Migration, Ablehnung der EU-Asylpolitik und angeblicher Bedrohung durch „Krieg“ zu dominieren, während Magyar vor allem Korruption bekämpfen, EU-Fördermittel freischalten und den Rechts- und Verfassungsstaat stärken will.
Die Wahl gilt als Schicksalswahl für Ungarns politische Ausrichtung: ein Sieg der Opposition könnte das Ende der fast zwei Jahrzehnte dauernden Orbán-Herrschaft bedeuten. Wie viel progressives Potenzial darin steckt, bleibt offen, da der oppositionelle Herausforderer Péter Magyar selbst seine politische Heimat in Orbans Fidez Partei hat.
Das ist nicht nur der einzige Kontext in dem der Neonazi-Aufmarsch heuer in Budapest stattfindet. Am 4. Februar fiel das erste vorläufige Urteil gegen das nonbinäre Antifaschist* Maja, 24 Jahre Haft wurden gefordert, das Gericht entschied in erster Instanz 8 Jahre. Der Prozess stand europaweit im Fokus. Maja wurde rechtswidrig aus Deutschland entführt, wurde die letzten 18 Monate weißer Folter ausgesetzt und die Fakten- und Beweislage ist immer noch unklar, ein Urteil wurde trotzdem gefällt. Der Prozess gegen Maja hätte nie in Ungarn geführt werden dürfen, das deutsche Bundesverfassungsgericht hat noch vor Majas Verschleppung nach Ungarn eine Eilverfügung erlassen, die die Auslieferung als rechtswidrig einstuft. Trotzdem wurde sie mitten in der Nacht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin per Helikopter zuerst nach Österreich entführt und dann weiter nach Ungarn verschleppt. Die verantwortliche Behörde wurde sogar angewiesen, eine Übergabe von Maja an die ungarischen Behörden zu verhindern und eine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken. Dem ist sie nicht nachgekommen. Mit der extrem schnell durchgeführten Verschleppung von Maja, wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Fakten geschaffen, die aus rein rechtlicher Sicht, nie so passieren hätten dürfen und gleichzeitig die Basis für den Repressionsprozess gegen Maja darstellen. Durch die rechtswidrige Entführung von Maja nach Ungarn wurde sie mittlerweile 18 Monate lang mit Isolationshaft gefoltert, hatte keine Chance auf einen fairen und objektiven Prozess und an ihr sollte ein Exempel der Abschreckung statuiert werden, um ein Bedrohungsszenario gegen antifaschistische Politarbeit aufzubauen.
Der Prozess gegen Maja hätte in dieser Form rechtlich nie stattfinden dürfen, hat er aber.
Was bedeutet Rechtsstaatlichkeit dann noch, wenn Beschlüsse keine greifbaren Konsequenzen haben, und am Ende des Tages willkürlich rechtswidrige Praxis mit Gewalt durchgesetzt wird?
Diese Frage stellt sich nicht nur in Ungarn, sondern auch in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und überall wo Antifaschismus – der grundsätzliche demokratische Grundkonsens – nicht nur infrage gestellt sondern kriminalisiert wird.

Am kommenden Wochenende kann der jährliche Aufmarsch militanter Neonazis in Budapest im Rahmen vom Tag der Ehre stattfinden. Alle antifaschistischen Gedenkkundgebungen wurden von den Polizeibehörden untersagt, die linke Gegendemonstration ebenfalls.
Was derzeit in Budapest geschieht, ist kein isolierter Vorgang, sondern Teil einer politischen Entwicklung, die weit über Ungarn hinausreicht. Wenn staatliche Stellen rechtsextreme Aufmärsche genehmigen, antifaschistische Proteste untersagen und Erinnerungskultur einschränken, stellt das die Funktionsfähigkeit grundlegender Prinzipien von Rechtsstaat und Demokratie infrage.
Darauf weisen auch internationale Verbände hin: die VVN-BdA, der österreichische KZ-Verband, der ungarische MEASZ und die FIR. Sie sprechen von Geschichtsrevisionismus, von einer Umkehrung von Täter und Opfer und von einer zunehmenden Kriminalisierung antifaschistischen Engagements.
Diese Einschätzungen machen deutlich, dass es nicht nur um einen einzelnen Prozess oder eine Demonstration geht, sondern um die Frage, wie Europa mit seiner Geschichte umgeht – und welche Werte heute noch als verbindlich gelten.

 

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