El Niño könnte zu 450.000 zusätzlichen Hitzetoten führen
Das Klimaphänomen El Niño wird bis Ende Februar 2027 weltweit zu rund 450.000 zusätzlichen Hitzetoten führen. Das ist die Prognose des Climate Impact Lab, an dem unter anderem Fachleute der University of Chicago und der University of California in Berkeley beteiligt sind. Wie der Spiegel berichtet, kommen diese Todesfälle zu jenen durch Waldbrände, Extremregen und Fluten noch hinzu, die El Niño ebenfalls mitverursacht. Für die Berechnung wurden die erwarteten Todesfälle in den betroffenen Regionen mit jenen verglichen, die bei Temperaturen auf dem Niveau der vergangenen drei Jahrzehnte zu erwarten wären.
Besonders stark betroffen sind laut den Forschenden Länder des Globalen Südens. Allein in der Sahelzone rechnen sie mit rund 67.000 zusätzlichen Hitzetoten, die Hälfte davon in Nigeria. Auch auf den Philippinen, in Vietnam, Thailand und Indonesien wird starke Hitze erwartet, in Südamerika trifft es am meisten Brasilien. Fachleute erwarten in diesem Jahr einen sogenannten Super-El-Niño, möglicherweise den stärksten seit Beginn der Aufzeichnungen. Sein Höhepunkt wird für Herbst und Winter erwartet. Als Gegenmaßnahmen empfehlen die Autorinnen und Autoren unter anderem Hitzewarnsysteme, Kühlzentren, Trinkwasserstationen und gezielte Hilfe für Ältere und andere gefährdete Gruppen. Damit könnten in den kommenden Monaten Zehntausende Menschenleben gerettet werden, sagt Mitautor Michael Greenstone.
Deutschland – Zahl der Hitzetote wohl deutlich höher
Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass in Deutschland im Sommer 2026 rund 16.000 Todesfälle mit der extremen Hitze zusammenhängen. Die Umweltmedizinerin Claudia Traidl-Hoffmann vom Universitätsklinikum Augsburg hält das im Interview mit ZDFheute für eine Unterschätzung, „nur die Spitze des Eisbergs“. Hitze steht nämlich nie auf dem Totenschein. Die Schätzung beruht auf der Übersterblichkeit. Menschen, die erst später an den Folgen einer Hitzebelastung sterben, tauchen darin nicht auf. Gefährdet sind vor allem ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen, aber auch Schwangere, Kleinkinder und Menschen, die im Freien arbeiten. Das Gesundheitssystem sei auf Hitzeschocks nicht vorbereitet, sagt Traidl-Hoffmann: Viele Kliniken seien nicht oder nur unzureichend klimatisiert. Sie fordert mehr Prävention und Anpassung.
Wien – Breite Kritik an FPÖ-Veranstaltung mit US-Klimawandelleugner im Rathaus
Die FPÖ lädt am 6. Oktober den US-Amerikaner James Taylor ins Wiener Rathaus ein. Taylor ist Präsident des Heartland Institute, einer der bekanntesten Organisationen der Klimawandelleugner-Szene. Die Podiumsdiskussion in der Volkshalle trägt den Titel „Der Preis des Klimakommunismus – Wer zahlt die Zeche?“. Veranstalter sind die Freiheitliche Akademie Wien, das Freiheitliche Bildungsinstitut und der FPÖ-Rathausklub. Wie DER STANDARD berichtet, distanziert sich Bürgermeister Michael Ludwig von der SPÖ deutlich von den Positionen, verweist aber darauf, dass alle im Gemeinderat vertretenen Parteien Räume im Rathaus nutzen dürfen. Auch Grüne, ÖVP und NEOS kritisieren die Einladung.
Österreich – Kopftuch im Job: Bewerbungen ohne Foto
Frauen mit Kopftuch sind in vielen Berufen selbstverständlich, etwa als Straßenbahnfahrerin, Verkäuferin in der Bäckerei oder am Flughafen. Wie DER STANDARD berichtet, haben manche Unternehmen ihre Arbeitskleidung sogar entsprechend angepasst. Anderswo bleibt das Kopftuch für Bewerberinnen aber ein Hindernis, vor allem in kleineren Betrieben. Viele Frauen bewerben sich deshalb ohne Foto, damit sie nicht aussortiert werden.
Steiermark – Land zahlte 2025 um 98 Millionen Euro mehr an Förderungen aus
Das Land Steiermark hat im vergangenen Jahr rund 1,3 Milliarden Euro an Förderungen ausgezahlt. Das zeigt der Förderbericht 2025, den die Kleine Zeitung ausgewertet hat. Unterm Strich waren das um 98,5 Millionen Euro mehr als im Jahr davor, auch weil die Einschnitte im Budget erst in der zweiten Jahreshälfte kamen. Rund 30 Millionen Euro gingen an die Parteien. Insgesamt gab es 219.373 Förderfälle in 239 Förderprogrammen, im Vorjahr waren es 207.493. Die meisten Fälle gab es in der Land- und Forstwirtschaft, gefolgt von Energie, Wohnbau und Technik sowie von Soziales, Arbeit und Integration. Das meiste Geld floss mit rund 330 Millionen Euro in den Bereich Energie, Technik und Wohnbau. Dazu kommen Bedarfszuweisungen an Gemeinden, darunter 122 Millionen Euro an strukturschwache Gemeinden und vorab 30 Millionen für die Stadt Graz. Das „Aufsteirern“ in Graz ist mit 660.000 Euro eingetragen, die Beratung von Sexarbeitenden mit 25.700 Euro.
Greenpeace meldet Asbest vor 22 Schulen und Kindergärten in Ostösterreich
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat aus der Bevölkerung Hinweise auf Asbestbelastungen im unmittelbaren Umfeld von 22 Schulen und Kindergärten in Ostösterreich erhalten. Der Asbest liegt laut Greenpeace teils offen in Schotterflächen, Straßenbanketten, Begrenzungssteinen und Asphaltoberflächen – 19 Standorte befinden sich im Burgenland, zwei in der Steiermark, einer in Niederösterreich. Insgesamt wurden österreichweit und in Ungarn bereits 531 asbestbelastete Flächen gemeldet, seit im Juli ein Online-Formular zur Meldung eingerichtet wurde. Stefan Stadler vom Investigativ-Team der Organisation spricht von der „Spitze des Eisberges“ und warnt vor einem hohen Gesundheitsrisiko besonders für Kinder: Schon geringe mechanische Belastung – etwa spielende Kinder auf den Steinen – könne Asbestfasern freisetzen, die dann auch in Innenräume gelangen. Greenpeace fordert vom Bildungsministerium und den Landesschulbehörden umgehende Schutzmaßnahmen sowie von Bundeskanzler Stocker die Einrichtung eines Asbestsanierungs-Fonds nach ungarischem Vorbild.
Steirischer Landtag: Streit um Abstimmungswiederholung, Opposition verlässt den Saal
Im steirischen Landtag hat eine Abstimmungspanne am Dienstag für einen Eklat gesorgt. Es ging um einen Antrag der Koalition aus FPÖ und ÖVP zu einem „Verbotsgesetz gegen den politischen Islam“. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Anträgen stimmten FPÖ und ÖVP offenbar unabsichtlich gegen ihren eigenen Antrag. Die Regierungsparteien machen dafür die Dritte Landtagspräsidentin Helga Ahrer von der SPÖ verantwortlich: Sie habe irrtümlich eine falsche Zahl verlesen. Wie ORF Steiermark berichtet, sollte die Abstimmung Stunden später nach einer Sitzungsunterbrechung wiederholt werden. Laut Opposition hieß es in der Präsidiale zuvor noch, es werde keine Wiederholung geben.
Daraufhin verließen SPÖ, Grüne, NEOS und KPÖ sowie Ahrer geschlossen den Saal und blieben dem Rest der Sitzung fern. Die Geschäftsordnung erlaube eine Wiederholung nur unter klar geregelten Voraussetzungen, die hier nicht vorgelegen seien, sagt die Opposition. Sie fordert eine Sondersitzung der Präsidiale. Demokratiepolitisch ist die Aktion der Regierungsparteien heikel, weil die Regierungsmehrheit ein bereits festgestelltes Ergebnis nachträglich korrigieren will, obwohl die Geschäftsordnung das nach Ansicht der Opposition nicht vorsieht. Wenn Abstimmungen wiederholt werden können, sobald das Ergebnis der Mehrheit nicht passt, verlieren Beschlüsse und Spielregeln des Landtags ihre Verbindlichkeit.
Schuldspruch gegen früheren Aula-Chefredakteur Martin Pfeiffer hält vor dem OGH
Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde des früheren „Aula“-Chefredakteurs Martin Pfeiffer zurückgewiesen. Das war bereits mit Beschluss vom 3. September 2026, die Akten gingen zur Entscheidung über die Berufungen an das Oberlandesgericht. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig. Das Landesgericht Graz hatte Pfeiffer im Dezember 2025 nach einem 15-tägigen Prozess zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Geschworenen sahen nationalsozialistische Wiederbetätigung durch seine redaktionelle Arbeit von 2005 bis 2018 als erwiesen an, dazu ein weiteres Verbrechen nach dem Verbotsgesetz wegen Äußerungen während des Prozesses.
Wie die antifaschistische Plattform „Stoppt die Rechten“ berichtet, hat der OGH die zentralen Argumente der Verteidigung nicht gelten lassen. Die Verteidigung hatte die beiden historischen Sachverständigen als befangen bezeichnet. Der OGH sah dafür keine ausreichenden Anhaltspunkte. Auch der behauptete Rechtsirrtum überzeugte nicht, denn die Geschworenen hatten den Vorsatz bereits festgestellt. Zu Pfeiffers Aussagen im Prozess, unter anderem zur Wehrmacht und zu einem „Aula“-Artikel über den SS-Mann Erich Priebke, entschied der OGH, dass er die Beweiswürdigung der Geschworenen nur bei schwersten Fehlern korrigieren könne. Einen kleinen Rechtsfehler fand er selbst, nämlich die Einordnung als mehrere statt ein einziges Verbrechen. Der hatte aber keine Folgen für Pfeiffer. Offen ist nun die Strafhöhe: Über die Berufungen von Pfeiffer und der Staatsanwaltschaft entscheidet das Oberlandesgericht Graz.




