Der Behindertenaktivist und Rollstuhlfahrer Willi Hoffmann erregt durch Offene Briefe an die Stadtregierung und Medien aufsehen. Er erzählt von seinen ungeheuerlichen „Heimerlebnissen im 6ten Bezirk“ und seinen Kampf für ein „Barrerierefreies Meidling“ (Barrierefreier Zugang zur Arztpraxis Dr Larcher in „seinem“ Gemeindebau dem „Haydn – Hof“; – Eine „Vierköpfige gesunde Familie“ wohnt seit ca. zwei Monaten in der Nachbarwohnung, eine barrierefreie 130m2 großen behindertengerechten Gemeindewohnung, obwohl es zuwenig „Behindertenwohnungen“ in Wien gibt).
Gemeinsam besichtigten wir das neu errichtete Behinderten-WC am „Meidlinger Markt“ und stellten unglaubliche Mängel fest – die Stadt Wien will die Baumängel und Fehler rasch beheben.
Hier der Offene Brief und darunter die Antwort der Stadt Wien
Pepo Meia, Willi Hoffmann;
(Adresse bei den Behörden bekannt)
Offener Brief
Wien, am 17. Mai 2008
Betrifft: Verschwendung „Öffentlicher Mittel“ bei Neuerrichtung des „Öffentlichen Behinderten-WC´s am „Meidlinger Markt“ entspricht NICHT der Wr. Bauordnung und Ö-Norm B1600
Der Meidlinger Behindertenaktivist Willi Hoffmann und ich, begutachteten das neuerrichtete Behinderten-WC am Meidlinger Markt. Geräumig, mit „Euro-Zylinder, – Schlüssel“ versehen, doch leider eine Fehlplanung, da sich RollstuhlfahrerInnen nur schwer die Hände waschen können. Teure Marmorstein-Platte, eine kleine Waschschale die nicht fixiert ist, die Armaturen sind fast unerreichbar, da die Marmorplatte an die 80 cm tief ist.
Hier zeigt sich, daß eine „übergeordnete“ Beratungs- und Prüfstelle, die schon seit langem in Wien u. a. auch von der Opposition gefordert wird, endlich umgesetzt wird.
Wenn es der Wiener Stadtregierung mit der Barrierefreiheit wirklich ernst ist, sollten die wichtigsten Anforderungen an eine Beratungsstelle von dieser abgedeckt werden können:
†¢ absolute Weisungsfreiheit gegenüber den Magistratsdienststellen und der Stadtverwaltung
†¢ Recht auf Akteneinsicht
†¢ Verpflichtung zur Aufzeigung von geplanten oder bereits erfolgten Verstößen gegen die Wiener Bauordnung, die entsprechenden ÖNORMEN etc. ohne Ansehen der Person oder der Dienststelle
†¢ Beratung im Zusammenhang mit Barrierefreiheit sowohl für Betroffene und deren Angehörige als auch für Planer, Architekten und Bauausführende
†¢ Erstellung von Planungshilfen für barrierefreies Bauen
†¢ Begutachtung von geplanten Bauvorhaben
†¢ Verpflichtung zur Prüfung sämtlicher Bauvorhaben der Stadt sowie der ihr angehörenden Betriebe, ihr nahestehenden Körperschaften usw.
Unabdingbar wird auch eine ausreichend große personelle Ausgestaltung der neuen Beratungsstelle sein, ist doch ihre Vorgängerin nicht zuletzt an diesem Punkt gescheitert, wie auch Manfred Srb von BIZEPS festhält. http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8839
Diese konkreten Vorgabe, die die Anforderungen einer sinnvollen Beratungs- und unabhängigen Prüfstelle beinhalten, könnte viele Millionen Eure an Fehlplanungen einsparen und sollte auch ein gewichtiges Beratungsorgan für die gesamte Stadtregierung sein, da in den letzten Jahren der Eindruck gewonnen wurde, dass viel Desinformation bzw. Desinteresse über tatsächliche Barrierefreiheit im „Wiener Öffentlichen Raum“ herrscht, wie viele Beispiele bestätigen.
Auch, das neuerrichtete „Öffentliche Behinderten-WC am Meidlinger Markt, das so stolz von der Bezirksvorsteherin von Meidling Gabriele Votava gepriesen wird, passt nahtlos in dieses Bild. Statt einer teuren überdimensionalen Marmorplatte wäre eine bessere Raumaufteilung (gehört in die Aufgabe des Architekten) erforderlich.
Hoffe, daß dieses Behinderten-WC am „barrierefreien Meidlinger Markt“, baldigst umgebaut wird, damit man sich auch als Rollstuhlfahrer die Hände waschen kann.
Mit freundliche Grüßen
Pepo Meia, Willhelm Hoffmann
PS.: Brief ergeht an einen E-Mailverteiler, Weiterleitung an kompetente Stellen und auch an die Medien ist erwünscht.
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23.05.2008
Sehr geehrter Herr Meia!
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass es der MA 48 seit Jahren ein echtes Anliegen ist Menschen mit besonderen Bedürfnissen behindertengerechte WC-Kabinen, entsprechend der ÖNORM B 1600, zur Verfügung zu stellen und wir diese Aufgabe sehr ernst nehmen.
Bauherr für die Anlage am Meidlinger Markt, welche 2006 in Betrieb genommen wurde, war die MA 59 – Marktamt, infolgedessen wurde die Errichtung durch die MA 34 – Bau- und Gebäudemanagement (zuständige Fachdienststelle) durchgeführt. Die MA 48 als künftiger Betreiber der Anlage war bei der Planung der öffentlichen WC-Anlage am Meidlinger Markt miteinbezogen.
Nach ausführlichen Diskussionen wurde die behindertengerechte Kabine auch als Standardkabine für Damen ausgestaltet, d.h. ein kombinierter Wasch- und Wickeltisch wurde in diese Kabine integriert.
Durch den betonierten Wasch- Wickeltisch, der ein Zugeständnis an die Planung / Gestaltung der Anlage war, hat sich aufgrund der Ausführung ergeben, dass die Waschbeckenarmaturen für Rollstuhlfahrer schlecht erreichbar sind. Da behindertengerechte Kabinen sehr unterschiedliche Nutzungsintensitäten aufweisen haben wir die Anlage für den Betrieb in dieser Ausführung übernommen. Bis heute langte keine Beschwerde bei uns ein. Trotzdem wurde bereits seitens des Baureferates der MA 48 die Montage einer zusätzlichen Waschtischarmatur in entsprechender Lage beauftragt.
Die Befestigung des Waschtischeinlagebeckens wurde überprüft – diesbezüglich konnte kein Mangel festgestellt werden.
Bei auftretenden Problemen stehen die MitarbeiterInnen der MA 48 gerne zur Verfügung, damit die ordnungsgemäße Benützung der Behinderten-WC’s gewährleistet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Franz Bischof
Leiter Betrieb
Betriebsabteilung 6.0 – Betrieb
Tel: +43 1 58817-48061
E-Mail: franz.bischof@wien.gv.at
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Magistrat der Stadt Wien
MA 48 | Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
Einsiedlergasse 2 | 1050 Wien
Tel: +43 1 58817-0
Fax: +43 1 58817 99480037
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Zertifikate
Entsorgungsfachbetrieb – V.EFB
Qualitätsmanagement – ISO 9001:2000
Umweltmanagement – ISO 14001:2004 u. EMAS II
Arbeitssicherheitsmanagement – OHSAS 18001:1999
http://www.abfall.wien.at
Verpfuschtes Behinderten-WC am Meidlinger Markt
18.06.2008
Sehr geehrter Herr Architekt Gerhard Steixner!
Bedanke mich für öffentliche Stellungnahme im CBA-Forum, wo man unsere Sendung
„Trotz Allem“ (Radio Orange http://www.o94.at) im Internet nachhören kann.
Falls diese öffentliche Behinderten-WC-Anlage am Meidlinger Markt tatsächlich der
Wiener Bauordnung und der Ö-Norm B1600+1601 entspricht, (was ich allerdings bezweifle)
sollten diese schleunigst reformiert werden. Auf die von uns gemessen ca. 80cm und die von
Ihnen angegebenen 65 cm, möchte ich nicht näher eingehen. Es sind 71 cm – gemessen am 14.06.2008.
Tatsache ist, man kann sitzend (im Rollstuhl) nicht das Wasser aufdrehen und das hätten
Sie, bzw. die Kontrollorgane der Stadt Wien prüfen müssen.
Der Satz: „Funktion geht über Design“ sollte jeder Architekt, nicht nur bei
behindertengerechte Bauten“ berücksichtigen. Ein Vorteil für eine Bevölkerungsgruppe
(Mutter oder Vater mit Kind – Wickeltisch) darf nicht zum Nachteil einer anderen
Bevölkerungsgruppe (Rollstuhlfahrer oder Rohlstuhlbenutzerin – sie können sich nicht die
Hände waschen) ausgelegt und für Diese zum Nachteil werden.
Wenn Sie Händewaschen als Komfort bezeichnen wie Sie dies in Ihrer Stellungnahme tun, OK, dann ist Händewaschen „Luxus“ und wir „ersparen“ uns
generell „Waschbecken“ bei „Öffentlichen Bedürfnisanstalten“, was ich mir allerdings
nicht wünschen würde.
Die „kostengünstige Betonplatte“, sollte baldigst auf Ihre Kosten ausgetauscht werden,
damit der „Öffentlichen Hand“ keine weiteren Kosten entstehen, damit wir nicht den
Rechtsweg wegen Diskriminierung von RollstuhlfahrerInnen beschreiten müssen. Soweit
ich informiert bin, sind alle beteiligten Stellen Magistratsabteilungen, für dieses
„verpfuschte Behinderten-WC am Meidlinger Markt verantwortlich. Sie tragen als
Architekt dieses Baues allerdings die Hauptverantwortung. Hoffentlich bezieht man
künftig auch betroffene Fachleute hinzu, die es ja zur Genüge gibt.
Mit besten Grüßen
Pepo Meia
Radio Orange
Arch.Mag.arch
Sehr geehrter Herr Meia !
Als Planer der in Ihrem offenen Brief angeführten Anlage
möchte ich kurz zu Ihren Kritikpunkten Stellung nehmen:
1. die WC Anlage entspricht der Wnr.Bauordung
2. die WC Anlage entspricht der ÖNORM B 1601
3. die „überdimensionale Marmorplatte“ ist kostengünstig aus Beton hergestellt und hat eine Tiefe von 65cm da sie
zusätzlich als Wickeltisch dient.
Es mag sein, daß die Erreichbarkeit der Armatur nicht so gut gegeben ist wie bei einem Waschtisch mit 55cm Tiefe.
Bisher hat es diesbezüglich jedoch keine Beschwerden gegeben.
Ein Austausch der Armatur zur Steigerung des Komforts wird ja kein Problem sein.
Von „Fehlplanung“ und „Verschwendung öffentlicher Mittel“ wie Sie behaupten, kann jedoch keine Rede sein.
Vielmehr ist es mir darum gegangen, den Stadtbenutzern
einen angemessenen Aufenthalt für die Verrichtung des Unvermeidlichen zu ermöglichen. Die bisher vielen positiven Reaktionen einer interessierten Öffentlichkeit zu dieser Anlage haben diesen Ansatz bestätigt.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen.
Arch.Gerhard Steixner