6. Mai 2014: „Schlepperei“-Prozess wird fortgesetzt.

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Am Dienstag, den 6. Mai wird im Straflandesgericht Wiener Neustadt der Ende März vertagte Prozess wegen angeblicher „Schlepperei“ nach § 114 Fremdenpolizeigesetz fortgesetzt.

Es ist nicht der einzige Prozess dieser Art, der in Österreich geführt wird. Öffentliche Aufmerksamkeit genießt dieses Verfahren, weil sich unter den Angeklagten auch Aktivist_innen der Refugee-Protestbewegung befinden. Diese sollen zwar nicht – wie von Innenministerin Mikl-Leitner behauptet – für Millionen von Euro besonders unmenschlich agiert haben. Die Angeklagten sollen vielmehr unter anderem Personen etwas zu essen besorgt haben. Wenn sie damit die Ein- oder durchreise von Fremden förderten, kann dies mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden.

Am 27. März war der Schlepperei-Prozess auf 6. Mai vertagt worden, nachdem die Verteidigung auf erhebliche Mängel in der Anklageschrift hingewiesen hat: Beschuldigten sollen teilweise ein- und derselbe Vorwurf mehrmals zur Last gelegt worden sein. Die Verteidigung wies auch auf massive Übersetzungsfehler hin. Die Richterin meinte daraufhin, dass das Beweisverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden könne. Ein solidarischer Prozessbeobachter berichtete damals im Gespräch mit ORANGE 94.0:

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