Telefongespräch mit einem der freigesprochenen Angeklagten nach dem Prozess.
Auch der zweite Tag der Neuauflage des Tierrechtsprozesses, der 19. Mai, endete mit Freisprüchen für alle Angeklagten in allen Anklagepunkten. Vor Gericht standen diesmal drei Personen aus dem Umfeld der „Basisgruppe Tierrechte“, denen schwere Nötigung vorgeworfen worden war. Dieser Tatbestand sollte durch Abhaltung einer Demonstration bzw. durch Halten einer Rede bei einer Aktionärsversammlung erfüllt worden sein. Das Gericht war anderer Meinung und sprach alle drei Angeklagten frei. Es entschied dabei genauso wie das Gericht im ersten Anlauf des Tierrechtsprozesses vor drei Jahren. Auch damals waren die drei Aktivist_innen von diesen Anklagepunkten sowie vom Vorwurf krimineller Organisation freigesprochen worden. Das Verfahren musste wegen Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft teilweise wiederholt werden. Nach dem heutigen Urteil hat die Staatsanwaltschaft noch keine Entscheidung über Rechtsmittel gefällt. Drei Tage ist Zeit, Berufung einzulegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Am 27. und 28. Mai wird der Tierrechtsprozess für einen Aktivisten der Veganen Gesellschaft Österreich neu aufgerollt.
Bereits am 13. Mai wurde ein Aktivist aus dem Umfeld der „Vier Pfoten“ freigesprochen.
Mehr Informationen: http://antirep2008.org/