Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts läßt aufhorchen: Entgegen dem Plan des Landes Vorarlberg, das zum Hochwasserschutzprojekt an der Ill keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen wollte, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass in diesem Fall sehr wohl eine durchgeführt werden muss. Der Beschwerde der Umweltschutzorganisation VIRUS, der Naturschutzanwaltschaft und des Naturschutzbundes Vorarlberg wurde Recht gegeben. Damit wurde die häufig praktizierte Vorgangsweise Projekte an einer notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung vorbei zu durchzuwinken zum ersten Mal vom Bundesverwaltungsgericht als neugeschaffene Instanz gestoppt.
Jutta Matysek sprach darüber mit Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus.