1975 trat die sogenannte Fristenlösung in Kraft. Seitdem ist der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen unter bestimmten Bedingungen straffrei. Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Fristenlösung veranstaltete das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch im Bildungszentrum der Arbeiterkammer vergangenen Dienstag, den 26. Mai, eine Podiumsdiskussion.
Das international besetzte Podium hielt sich nicht lange mit historischen Betrachtungen auf, sondern diskutierte die Fristenlösung aus aktueller Perspektive. Denn entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich nicht legal. Er ist nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert und wird nur unter bestimmten Bedingungen nicht strafrechtlich verfolgt.
Eine Videodokumentation der gesamten Veranstaltung ist auf der Homepage des Museums für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch unter www.muvs.org zu finden.