Wenn europäische Unternehmen in Ländern produzieren lassen, in denen aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen Fabrikbrände ausbrechen, wenn einsturzgefährdete Gebäude ArbeiterInnen begraben, weil sie trotz Einsturzgefahr in der Fabrik arbeiten, wenn GewerkschaftsaktivistInnen bedroht oder sogar getötet werden und wenn Menschen durch Agrarinvestitionen vertrieben werden, stellt sich ganz klar die Frage nach der Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen.
Auf internationaler Ebene hat der UN-Menschenrechtsrat im Juni 2014 für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines verbindlichen internationalen Instruments zu Wirtschaft und Menschenrechten gestimmt. Die Resolution, die als “Ecuador-Initiative” weltweit Unterstützung gefunden hat, wurde aber von Österreich abgelehnt. Aus Sicht des Außenministeriums müsse darauf geachtet werden, dass es zu keiner Einschränkung des Prinzips der Freiwilligkeit kommt, das 2011 in den freiwilligen Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte beschrieben wurde.
Das EU-Parlament hat in seiner Plenumssitzung am 15. April 2014 dem Vorschlag der Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen, den sogenannten CSR-Berichtspflichten, zugestimmt. Damit sind Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter*innen beschäftigen und von öffentlichem Interesse (Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften) sind, verpflichtet, über ihre Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmer*innenbelangen, als auch über ihre Achtung der Menschrechte zu berichten.
Doch auch diesbezüglich regnet es nicht nur Lob von einzelnen NGO’s. Wieso dem so ist, wo die Hoffnung liegt und wie die aktuelle Lage, wenn es um die Achtung von Menschenrechten in wirtschaftlichen Belangen geht, aussieht, erklärte uns Marieta Kaufmann, Geschäftsführerin vom Netzwerk Soziale Verantwortung, via Telefon. Zum Einstieg stellte sie sich und auch das Netzwerk soziale Verantwortung etwas näher vor.
Durch die Sendung führt Sarah Praschak.