Dublinrückschiebungen nach Kroatien: Außerlandesbringungen (vorläufig) unzulässig

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Ein aktueller Spruch des Verwaltungsgerichtshofes dürfte Dublin-Rückschiebungen von Asylwerber*innen aus Österreich nach Kroatien künftig um einiges erschweren, berichtet der standard. Der Entscheid bezieht sich auf den Fall einer syrischen Familie und widerspricht der bisher vertretenen Ansicht, die Einreise der Refugees sei illegal erfolgt. Die Anwältin der syrischen Familie führt in ihrer Revisionschrift aus, dass das Weiterkommen auf der Westbalkanroute „von den staatlichen Sicherheitsbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten organisiert und geduldet“ (Zitat derstandard.at) worden sei.
Trotz des Entscheides des VwGH will das österreichische Innenministerium die Rückschiebungen nach Kroatien vorerst fortsetzten. Der Entscheid ändere nichts an der aktuellen  Verwaltungs- und Abschiebepraxis, teilte Ministeriumssprecher Karl Heinz Grundböck am Mittwoch gegenüber Medienvertreter*innen mit.

Wir sprachen darüber mit Birgit Roth von der Initiative Border Crossing Spielfeld.

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