Am 28. August kam es am Straflandesgericht in Graz zu einer Gerichtsverhandlung, in der ein Zivilbürger nun bereits zum dritten Mal mit dem Vorwurf der Körperverletzung zu tun hatte, ohne dass die geschädigte Person von ihm berührt worden wäre. Ausgangspunkt war der Beginn der Rodungen an der Mur im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbau im Februar 2017. Damals hatten Zivilpersonen und private Ordnungskräfte am Bauzaun gestanden und es kam zum Fall des Zauns, wobei sich eine Person der Sicherheitsfirma an der Hand verletzt hatte. Dieser Vorgang wurde zunächst am Straflandesgericht verhandelt, dann in zweiter Instanz am Oberlandesgericht, welche die Frage der Körperverletzung wiederum an die Erstinstanz zurückgespielt hat. VON UNTEN hat im Juni darüber berichtet. Über aktuelle Entwicklungen im Prozess sprach VON UNTEN mit der Verteidigerin des Angeklagten.
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Prozess: Vorwurf der Körperverletzung gegen Muraktivisten
05. september 2018
05. september 2018
Stefan Schmid