Pensionsberechnungsvergleich Mann und Frau – VOR ORT 95

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Christian Aichmayr hat einen persönlichen Pensionsberechungsvergleich angestellt. An Hand des Arbeiterkammer-Pensionsrechners hat er nach Eingabe seines aktuellen Pensionskontos per 01.01.2018 seine Pensionsansprüche als Mann berechnet und dann die gleichen Eingaben als Frau getätigt. Die Unterschiede im Ergebnis sind gravierend!

Erst mit dem Erreichen des 68. Lebensjahres (!!!) – bei durchgehender Erwerbstätigkeit bis zu diesem Alter – ist die Pensionshöhe zwischen Mann und Frau (bei der „fiktiven“ Annahme eines gleichen Berufsverlaufes) gleich hoch!

Die Jahrzehnte davor bevorzugt die Pensionsberechnung die Frauen – im gegenständlichen Beispiel um mehrere 100,– Euro monatlich! Es geht hier nicht um eine Neiddebatte – es geht um ganz konkrete Fakten!

38,3 % der Pensionisten sind Männer, 61,7 % sind Frauen! Männer beziehen im Durchschnitt 21,5 Jahre eine Pension, die sie nach 39 Erwerbsjahren erworben haben. Sie treten diese im Schnitt mit 60,9 Jahren an. Und Frauen beziehen derzeit nach durchschnittlich 35 Jahren im Erwerbsleben 26,7 Jahre eine Pension, die sie – wiederum im Durchschnitt – mit 59,1 Jahren antreten.

Dazu kommt noch: Während Frauen aktuell ihr Berufsleben mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres abschließen können – ist bei ihnen ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit des unbegrenzten Dazuverdienens zur Pension gegeben. Diese Möglichkeit tritt bei Männern erst mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres ein. Und was die Altersarbeitslosigkeit betrifft – welche realen Beschäftigungsmöglichkeiten haben Männer noch, wenn sie um die 60 Jahre alt und arbeitslos geworden sind? Frauen haben sich einer solchen Lebenssituation dann im Regelfall nicht mehr zu stellen!

Nicht jede Frau ist Mutter. In Österreich sind 25 %  der Frauen kinderlos sind. D. h. das kinderlose Frauen sämtliche Pensionsberechnungsbegünstigungen, die speziell wohl für Mütter geschaffen wurden, für sich bei der Pension in Anspruch nehmen.

Ein Diskriminierungsverbot auf Grund des Geschlechtes ist in Österreich gesetzlich geregelt. Die seit Jahren völlig unterschiedlichen Parameter bei der Pensionsberechnung Mann / Frau – was sind die dann?

Umkehrschluss: Rechnet man z. B. einen typischen Frauenberufsverlauf mit Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitdienst-verhältnissen auf einen Mann um, wird sich zeigen, dass dieser mit seinen Pensionsansprüchen ein gutes Stück unter jenem der Frau liegen wird!

Die Realität sieht natürlich anders aus: Frauenpensionen sind im Regelfall wesentlich niedriger als Männerpensionen. Wäre der Berechnungsrahmen nicht so frauenfreundlich gestaltet, wären sie also noch viel niedriger!

Fazit: Mit der Angleichung des regulären Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer werden die Frauen gravierend verlieren. Während offiziell oftmals damit argumentiert wird, dass mit einem späteren Pensionsantritt die Frauen dann auf mehr Versicherungsjahre kommen werden und damit höhere Pensionen erzielen, scheint das auf Grund des Berechnungsbeispieles nicht gegeben.

Außerdem: Die Altersarbeitslosigkeit wird sich wohl in ihrer Problematik mit dem Eintreten einer erst späteren Alterspensions- möglichkeit bei den Frauen weiter verschärfen, die Altersarmut zunehmen!

Christian Aichmayr ist davon überzeugt, dass es an der Zeit wäre, das Pensionssystem völlig neu anzudenken und auch ein bedingungsloses Mindesteinkommen in die Überlegungen dazu miteinzubeziehen!

 

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