Anmod:
Am vergangenen Dienstag wurde erneut der Prozess gegen einen Muraktivisten geführt. Ihm wird vorgeworfen einen Securitymitarbeiter durch sein Verhalten verletzt zu haben. Wir erinnern uns: Ausgangspunkt war der Beginn der Schlägerungen an der Mur im Zusammenhang mit dem beginnenden Kraftwerksbau im Februar 2017. Damals hatten Zivilpersonen und private Ordnungskräfte am Bauzaun gestanden und es kam zum Fall des Zauns. Dabei hat sich eine Person der Sicherheitsfirma an der Hand verletzt. Dieser Vorgang wurde zunächst am Straflandesgericht verhandelt, dann in zweiter Instanz am Oberlandesgericht, welches die Frage der Körperverletzung wiederum an die Erstinstanz zurückgegeben hatte. VON UNTEN hat mehrfach über dieses Verfahren berichtet. Hier nun das vorläufige Ergebnis aufgrund der Verhandlung am Grazer Straflandesgericht vom 25.09. Wir haben mit der Verteidigerin des Angeklagten, Christine Lanschützer, gesprochen.
Abmod:
Soweit die Verteidigerin des Verurteilten zum Verletzungsverfahren während der Murschlägerungen, dass im Februar letzten Jahres seinen Ausgangspunkt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.