Das Arbeitslosengeld NEU wird nach derzeitigem Stand der Dinge im Jahr 2019 von der Bundesregierung eingeführt werden.
Geplant ist bei der Neuerung die degressive Gestaltung der Leistungshöhe des Arbeitslosengeldes mit klarem zeitlichen Verlauf und der Integration der Notstandshilfe – damit wird die Notstandshilfe, die derzeit etwa 160.000 Menschen in Österreich beziehen (davon sind 80 % österreichische Staatsbürger) de-facto abgeschafft.
Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes würde dann die Mindestsicherung greifen – allerdings: Bevor man diese bekommt, müssen etwaige Ersparnisse aufgebraucht werden bis nur mehr 4.315,20 Euro (Wert für 2018) übrig sind. Bezieher einer Mindestsicherung sind auch nicht mehr pensionsversichert. Man erwirbt also keine weiteren Pensionsversicherungszeiten mehr.
Es wird also spannend: Grund genug für Christian Aichmayr, sich mit Mag. Josef Pürmayr, dem Geschäftsführer der Sozialplattform OÖ. zu treffen, um mit ihm ein Interview über die geplanten Veränderungen beim Arbeitslosengeld NEU zu führen.