Arbeitslosengeld NEU – Im Gespräch mit Mag. Josef Pürmayr, Geschäftsführer Sozialplattform OÖ. – VOR ORT 98a

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Das Arbeitslosengeld NEU wird nach derzeitigem Stand der Dinge im Jahr 2019 von der Bundesregierung eingeführt werden.

Geplant ist bei der Neuerung die degressive Gestaltung der Leistungshöhe des Arbeitslosengeldes mit klarem zeitlichen Verlauf und der Integration der Notstandshilfe – damit wird die Notstandshilfe, die derzeit etwa 160.000 Menschen in Österreich beziehen (davon sind 80 % österreichische Staatsbürger) de-facto abgeschafft.

Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes würde dann die Mindestsicherung greifen – allerdings: Bevor man diese bekommt, müssen etwaige Ersparnisse aufgebraucht werden bis nur mehr 4.315,20 Euro (Wert für 2018) übrig sind. Bezieher einer Mindestsicherung sind auch nicht mehr pensionsversichert. Man erwirbt also keine weiteren Pensionsversicherungszeiten mehr.

Es wird also spannend: Grund genug für Christian Aichmayr, sich mit Mag. Josef Pürmayr, dem Geschäftsführer der Sozialplattform OÖ. zu treffen, um mit ihm ein Interview über die geplanten Veränderungen beim Arbeitslosengeld NEU zu führen.

Einige Tage nach dem Interview gab es zu dieser Thematik Berichte im Standard, welche neue Informationen lieferten: Das Sozialressort hat beim Wifo eine Studie in Auftrag gegeben und dafür auch einen „Modellvorschlag“ mitgeliefert. Dieser zeigt, in welche Richtung es gehen dürfte: Das niedrigste Arbeitslosengeld, für das man mindestens zwölf Versicherungsmonate vorweisen muss und das sechs Monate lang gewährt wird, sinkt demnach etwas – von 55 auf 50 Prozent des letzten Einkommens.

Danach steigt der Anspruch mit zunehmender Versicherungsdauer. Wer zumindest zehn Versicherungsjahre vorweisen kann, dürfte das Arbeitslosengeld länger als bisher beziehen, nämlich zwei Jahre statt einem. Auch die Höhe läge deutlich über dem aktuellen Anspruch, nämlich am Anfang bei 65 Prozent des Letzteinkommens. Danach würde die Nettoersatzrate alle sechs Monate um fünf Prozentpunkte sinken. Wer mehr als 15 Jahre eingezahlt hat und älter als 50 ist, dürfte laut dem Modell sogar unbegrenzt Arbeitslosengeld beziehen. Für diese Gruppe würde sich also gegenüber der Notstandshilfe wenig ändern.

Laut einem Wifo-Zwischenbericht hätten von den 356.000 Menschen, die im Jahr 2016 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen, 121.000 keinen Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld. 37.000 davon sind Menschen mit Behinderung. Diese Gruppe müsste künftig also die Mindestsicherung beantragen.Das Wifo hat auch Berechnungen der finanziellen Folgen angestellt. Demnach würden die Ausgaben für das Arbeitslosengeld um etwas mehr als eine Milliarde Euro sinken, umgekehrt würden die Ausgaben für die Mindestsicherung um knapp 900 Millionen steigen. Das ist insofern brisant, weil die Mindestsicherung von den Ländern bezahlt wird. Insgesamt würde sich die öffentliche Hand 185 Millionen Euro ersparen.

Weitere Ergebnisse: Frauen erhalten seltener einen höheren Leistungsbezug als Männer. Jugendliche erhalten besonders häufig keine oder eine geringe Leistung. Und ausländische Arbeitslose verlieren eher als inländische.

Versicherungszeit (in Monaten)
max. Bezugsdauer (in Monaten)
Nettoersatzrate
1 < 12 0 0
2 12 bis 24 6 50 Prozent
3 24 bis 60 12 55 / 50 Prozent
4 60 bis 120 18 60 / 55 / 50 Prozent
5 > 120 24 65 / 60 / 55 / 50 Prozent
6 > 180 und > 50. Lebensjahr unbegrenzt 65 / 60 / 55 / 50 Prozent
Lesebeispiel: Eine Person, die 120 Versicherungsmonate vorweisen kann, bekommt 18 Monate Arbeitslosengeld. In den ersten sechs Monaten 60 Prozent des Letzteinkommens, in den nächsten sechs Monaten 55 Prozent und in den letzten sechs Monaten 50 Prozent.
Quelle: Der Standard

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