Ab 1. Jänner 2019 entfallen, durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, in § 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) die Worte „verschiedenen Geschlechts“. Alle Paare können seither heiraten oder eine Eingetragene Partnerschaft (EP) eingehen, unabhängig vom Geschlecht. Wirklich alle? Welche Möglichkeiten durch das VfGH-Erkenntnis entstanden sind, welche Diskriminierungen weiterhin bestehen und welche Hürden die Verwaltung aufbaut, darüber berichtet der Präsident des Rechtskomitee Lambda, Dr. Helmut Graupner, an Hand praktischer Beispiele in einer Informationsveranstaltung.
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Ehe und andere Verwirrungen – Die Ehe und die Eingetragene Partnerschaft
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04. apríla 2019
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