Ab 1. Jänner 2019 entfallen, durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, in § 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) die Worte „verschiedenen Geschlechts“. Alle Paare können seither heiraten oder eine Eingetragene Partnerschaft (EP) eingehen, unabhängig vom Geschlecht. Wirklich alle? Welche Möglichkeiten durch das VfGH-Erkenntnis entstanden sind, welche Diskriminierungen weiterhin bestehen und welche Hürden die Verwaltung aufbaut, darüber berichtet der Präsident des Rechtskomitee Lambda, Dr. Helmut Graupner, an Hand praktischer Beispiele in einer Informationsveranstaltung.
04. April 2019
04. April 2019
Peter Supp