Die nationalsozialistische Idee vom „reinen Volkskörper“ kannte viele Ausschlusskriterien. In erster Linie waren sie rassistisch begründet und die „Volksgemeinschaft“ daher exklusiv „arisch“ konzipiert, in zweiter Linie galt es, die „schädlichen Elemente“ innerhalb der eigenen Reihen zu entfernen. Darunter fielen auch Frauen, die aufgrund ihrer vermeintlich fehlenden Arbeitsmoral („arbeitsscheu“) oder eines „amoralischen“ Lebenswandels in den Fokus der Behörden gerieten. Dieses Verhalten wurde als „gemeinschaftsfremd“ eingestuft und seine erbliche Veranlagung zu belegen versucht. Einweisungen in Arbeitsanstalten, Gefängnis- und KZ-Haft wie auch Zwangssterilisationen waren die Folgen.
Der Vortrag beschreibt die Grundzüge der nationalsozialistischen „Asozialenpolitik“ mit einem Fokus auf die „Ostmark“ und erläutert die Kriterien, anhand derer Mädchen und Frauen in die Verfolgungsmaschinerie gerieten. An einzelnen Fallbeispielen wird das behördliche Vorgehen veranschaulicht und zudem gezeigt, dass die Stigmatisierung der Mädchen und Frauen häufig bereits vor dem Nationalsozialismus begonnen hatte und auch nach 1945 nicht endete.
Die Historikerin Elke Rajal forscht zu den Schnittstellen von Politik, Geschichte und Bildung, unterrichtet an verschiedenen österreichischen Universitäten und Fachhochschulen und engagiert sich in der Forschungsgruppe Ideologien und Politiken der Ungleichheit (FIPU).
Der Vortrag basiert auf einer Publikation, die im Frühling 2019 im Mandelbaum Verlag erscheint. Eine Veranstaltung im ÖH Frei:Raum vom 14. März 2019 bei freiem Eintritt. Ein Mitschnitt von Patrick Bohn.
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Der Radiofabrik Mitschnitt: Elke Rajal „Verfolgung von Frauen als ‚Asoziale‘ in der NS-Zeit“