Arbeitsrecht und Scheinselbständigkeit sind zusammen ein hochrelevantes Thema unserer Gesellschaft. Wer scheinselbständig arbeitet, hat kein Anrecht auf bezahlten Urlaub, bezahlten Krankenstand, bzw. muss sich auch eingesetzte Dinge, wenn sie kaputt werden, selbst ersetzen.
Was, wenn so jemand bei dieser Arbeit selbst von einem*einer Vertragspartner*in, der*die eigentlich Arbeitgeber*in wäre, kontrolliert wird? Darf das sein? Was ist ein Dauerschuldverhältnis im Arbeitsrecht? Oft sind Verträge und gelebtes Arbeitsleben zwei verschiedene paar Schuhe. Was tun? Im Kontext der Scheinselbständigkeit hat Scheinselbständigkeit rechtliche Relevanz.
Über diese Fragen sprach VON UNTEN mit Gerald Mattersdorfer, Arbeitsrechtsexperte bei der Arbeiterkammer Steiermark.