Im März dieses Jahres wurden im Volksgarten- und Metahofpark sogenannte Schutzzonen eingerichtet. Diese sollen laut Sicherheitspolizeigesetz §36a Minderjährige vor strafbaren Handlungen, wie beispielsweise dem Verkauf und Konsum von illegalen Suchtmitteln schützen. Dafür dürfen Personen, die mit einem solchen Delikt in Verbindung gebracht werden und sich in einer der Schutzzonen aufhalten, aus dieser weg gewiesen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit gegen sie ein Betretungsverbot, das maximal für 30 Tage gelten darf, auszusprechen. Jenen die sich trotzdem in diesem Gebiet aufhalten, blühen Strafen bis zu 500€. Im September wurden die Schutzzonen erneut verlängert.
VON UNTEN bringt einen Ausschnitt aus einer Stellungnahme des Kollektivs « soziale arbeit ist politisch » , das die Auswirkungen diskutierte.
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