Mehr als die Hälfte der Architekturstudierenden sind Frauen*. Davon ist in der beruflichen Praxis nicht viel zu spüren. Vor allem unter Selbständigen und in der Führungsebene sind fast nur Männer* zu finden. Mit Architektin Sandra C. und Angelika Hinterbrandner hat Birgit Hofstätter über deren Erfahrungen in der Ausbildung und der Berufspraxis gesprochen – zwischen Gläserner Decke, Lohnschere und Geniekult.
Weiterführend zu Angelika Hinterbrandner: www.ahinterbrandner.com/
Sandra C. ist eingetragene Architektin in Bayern, Angelika Hinterbrandner Architekturschaffende in Berlin.
Weder die eine noch die andere Frau im Beitrag ist eine Architektin! Die Berufsbezeichnung Architekt/in ist in Österreich geschützt! Diesen Titel darf man erst führen, wenn man eine Staatsprüfung, die Ziviltechnikerprüfung bestanden hat und sich verteidigen lässt und die Befugnis vom Staat verliehen bekommen hat! Dazu braucht es übrigens Mindestanforderungen, u.a. Praxis etc. Diese Vorgabe ist sicherlich mit ein Grund, warum es so wenige Architektinnen gibt… die wissentliche falsche Bezeichnung Duldung und Verwendung der Berufsbezeichnung ist übrigens sogar strafbar! Wer die Berufsbezeichnung verwenden darf ist übrigens über das Mitgliedsverzeichnis der Kammer der ZiviltechnikerInnen öffentlich abrufbar! Liebe Grüße von einer echten Architektin die all diese beruflichen Hürden genommen hat!