Im Gespräch mit der Autorin Johanna Neumeyer.
« Tierrecht », erschienen 2020 im Jan Sramek Verlag. Der Inhalt ist die erweiterte Dissertation zum selben Thema aus dem Jahr 2018 an der Uni Innsbruck.
Ein Buch dieser Größe, mit mehr als 700 Seiten ohne die Referenzen, bietet einen breiten Rahmen, Inhalte zu diskutieren. In dieser Sendung geht es um die 4 Rechtsbereiche, die direkt Tierschutz betreffen:
Das Zivilrecht, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, mit § 285a, dass Tiere keine Sachen sind, bis auf weiteres aber wie Sachen behandelt werden dürfen.
Das Strafrecht mit § 222, das erstmals die Interessen der Tiere per se schützt, also nicht den Menschen, nicht einmal indirekt. Eigentlich steht das im Widerspruch zu § 285a, weil Sachen keine Interessen haben.
Das Verwaltungsstrafrecht mit dem Tierschutzgesetz, dem Tiertransportgesetz und dem Tierversuchsgesetz. Die Verfahren unterliegen dem Datenschutz. Doch besteht ständig ein Widerspruch zum Eigentumsrecht an Tieren, das als Grundrecht über dem Tierschutz angesiedelt ist.
Und Tierschutz im Verfassungsrang, konkret als Staatszielbestimmung. Tierschutz ist das einzige altruistische, d.h. nicht anthropozentrische Staatsziel, das in der Verfassung steht.